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canonical: https://www.ki-beratungsatlas.de/foerderung/nw-grw-beratung/
title: "GRW-Beratungserlass NRW"
stand: 2026-10-17
quelle: "Angaben aus den Unterlagen des Fördergebers (https://wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/grw-beratungserlass_nrw_2026_01.04.2026.pdf), geprüft am 17.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen des Fördergebers."
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# GRW-Beratungserlass NRW

Fakten zum Förderprogramm GRW-Beratungserlass NRW (Nordrhein-Westfalen, Status aktiv) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen.

## Fakten

- Ebene: Nordrhein-Westfalen
- Status: aktiv
- Fördersatz und Höchstbetrag: Gefördert werden externe Beratungen, auch zur Analyse von Abläufen auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung, mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Förderfähig sind höchstens 1.000 Euro je Tagewerk, zunächst bis zu fünf Tagewerke, in einer zweiten Phase bis zu zehn weitere. Der Erlass gilt bis 31.12.2027.
- Voraussetzungen und Beraterbedingung: Antragsberechtigt sind KMU, die älter als fünf Jahre sind, für Vorhaben in den GRW-Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen. Das Beratungsunternehmen muss mindestens zwei Jahre Erfahrung im Beratungsthema und drei prüfbare Referenzen nachweisen; die NRW.BANK erfasst dies per Fragebogen.
- Geltungsbereich: Nur in den GRW-Fördergebieten nutzbar. Schulungen und Beratung durch verbundene Beratungsunternehmen fördert der Erlass nicht.
- Quelle (Fördergeber): [wirtschaft.nrw](https://wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/grw-beratungserlass_nrw_2026_01.04.2026.pdf)
- Stand: Geprüft am 17.10.2026
- Nächste Prüfung: 16.01.2027

## Berater, die dieses Programm nennen

Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.


Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.
