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angekündigt Förderprogramm · Bund

BMAS-Förderrichtlinie KI in Wirtschaft und Arbeit (PROKIWA)

Fakten zum Förderprogramm BMAS-Förderrichtlinie KI in Wirtschaft und Arbeit (PROKIWA) (Bund) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.

Fakten

Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.

Ebene
Bund
Status
angekündigt
Fördersatz und Höchstbetrag
Das BMAS fördert Projekte, die Unterstützungsangebote für Unternehmen bei KI-Vorhaben aufbauen, und Forschung zu KI, Produktivität und Arbeit. Der Förderrahmen beträgt bis zu 41 Millionen Euro; Projekte laufen in der Regel bis zu 48 Monate (Unterstützungsangebote) oder 36 Monate (Forschung). Die Einreichungsfrist endete am 14.10.2026.
Voraussetzungen und Beraterbedingung
Antragsberechtigt sind nur Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung; KMU sind Zielgruppe, nicht Antragsteller. Beratungsunternehmen können keine Mittel beantragen, und eine Weiterleitung an Teilvorhabenpartner erlaubt die Richtlinie nicht.
Geltungsbereich
Laut Förderrichtlinie sollen die Vorhaben im Handlungsfeld „Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb“ anbieterneutral beraten (Nr. 2.1). Für KMU wird das Programm erst relevant, wenn die geförderten Projekte ihre Angebote starten.
Quelle (Fördergeber)
fachstelle-foerdermittel.kbs.de
Stand
Nächste Prüfung

Berater, die dieses Programm nennen

Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.

Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.

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