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aktiv Förderprogramm · Schleswig-Holstein

BIF Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen

Fakten zum Förderprogramm BIF Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen (Schleswig-Holstein) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.

Fakten

Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.

Ebene
Schleswig-Holstein
Status
aktiv
Fördersatz und Höchstbetrag
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen mit prozessunterstützender Hard- und Software einschließlich SaaS, externen Beratungs- und Dienstleistungen sowie nötigen Schulungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Projektvolumen soll mindestens 100.000 Euro betragen; die Richtlinie ist bis 30.06.2027 befristet.
Voraussetzungen und Beraterbedingung
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Anbieter müssen eigenständig, fachkundig und leistungsfähig sein und dürfen nicht am Antrag mitgewirkt haben; ab 50.000 Euro netto sind grundsätzlich drei Angebote nötig.
Geltungsbereich
Die Programmseite nennt KI nicht ausdrücklich. Ein KI-Projekt passt nur als tiefgreifende Prozess- oder Organisationsinnovation mit ausreichend hohem Innovationsgrad.
Quelle (Fördergeber)
wtsh.de
Stand
Nächste Prüfung

Berater, die dieses Programm nennen

Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.

Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.