aktiv Förderprogramm · Schleswig-Holstein
BIF Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen
Fakten zum Förderprogramm BIF Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen (Schleswig-Holstein) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.
Fakten
Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.
- Ebene
- Schleswig-Holstein
- Status
- aktiv
- Fördersatz und Höchstbetrag
- Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen mit prozessunterstützender Hard- und Software einschließlich SaaS, externen Beratungs- und Dienstleistungen sowie nötigen Schulungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Projektvolumen soll mindestens 100.000 Euro betragen; die Richtlinie ist bis 30.06.2027 befristet.
- Voraussetzungen und Beraterbedingung
- Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Anbieter müssen eigenständig, fachkundig und leistungsfähig sein und dürfen nicht am Antrag mitgewirkt haben; ab 50.000 Euro netto sind grundsätzlich drei Angebote nötig.
- Geltungsbereich
Die Programmseite nennt KI nicht ausdrücklich. Ein KI-Projekt passt nur als tiefgreifende Prozess- oder Organisationsinnovation mit ausreichend hohem Innovationsgrad.- Quelle (Fördergeber)
- wtsh.de
- Stand
- Nächste Prüfung
Berater, die dieses Programm nennen
Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.
Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.
Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.
Ratgeber zu diesem Programm
Hintergrund, Beträge und Checklisten, mit Quellen und Stand.
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