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aktiv Förderprogramm · Mecklenburg-Vorpommern

Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI-Richtlinie MV)

Fakten zum Förderprogramm Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI-Richtlinie MV) (Mecklenburg-Vorpommern) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.

Fakten

Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.

Ebene
Mecklenburg-Vorpommern
Status
aktiv
Fördersatz und Höchstbetrag
Das Land fördert die Einführung von KI-Lösungen zur Verbesserung betrieblicher Prozesse mit einem De-minimis-Zuschuss von 50 Prozent, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen 15.000 Euro (bis 50 Beschäftigte) bzw. 20.000 Euro (über 50 Beschäftigte) übersteigen. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027.
Voraussetzungen und Beraterbedingung
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, nicht aber Beratungsunternehmen. Eine Beraterbedingung nennt die Richtlinie nicht; der Antrag braucht einen Nachweis des Softwareherstellers oder -händlers über die KI-Eigenschaften.
Geltungsbereich
Gefördert werden vor allem Investitionen in Hard- und Software mit selbstlernender KI. Beratung und Schulung von Multiplikatoren sind nur als untergeordnete, zwingend nötige Leistung förderfähig; rein regelbasierte Systeme sind ausgeschlossen.
Quelle (Fördergeber)
www.tbi-mv.de
Stand
Nächste Prüfung

Berater, die dieses Programm nennen

Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.

Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.