pausiert Förderprogramm · Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Impuls KI
Fakten zum Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI (Nordrhein-Westfalen) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.
Fakten
Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.
- Ebene
- Nordrhein-Westfalen
- Status
- pausiert
- Fördersatz und Höchstbetrag
Die NRW.BANK nimmt derzeit keine Anträge an; das Antragsportal ist wegen hoher Nachfrage geschlossen. Gefördert werden KI-Konzeptberatung (Modul A) sowie Erstellung und Test einer Testversion eines KI-Systems (Modul B) mit 50 Prozent der Ausgaben. Der Zuschuss beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000 Euro je KMU in zwei Jahren.- Voraussetzungen und Beraterbedingung
- Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Das beauftragte Unternehmen, auch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, braucht passende Fachkompetenz und einen Sitz in der EU; Unteraufträge sind nur ausnahmsweise erlaubt.
- Geltungsbereich
Gefördert wird die Vorbereitung des KI-Einsatzes : Konzept und Test für einen konkreten Anwendungsfall. Softwarelizenzen, gemietete Hardware und Testinfrastruktur sind nur in Modul B förderfähig, mit höchstens 25 Prozent der Modul-B-Ausgaben .- Quelle (Fördergeber)
- www.nrwbank.de
- Stand
- Nächste Prüfung
Berater, die dieses Programm nennen
Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.
Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.
Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.
Ratgeber zu diesem Programm
Hintergrund, Beträge und Checklisten, mit Quellen und Stand.
Alle RatgeberWeitere Programme in Nordrhein-Westfalen
- aktiv
GRW-Beratungserlass NRW
Nur in den GRW-Fördergebieten nutzbar. Schulungen und Beratung durch verbundene Beratungsunternehmen fördert der Erlass nicht.
- pausiert
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse
Gefördert wird nur die Beratung, nicht Software, Hardware oder Lizenzen. Maßnahmen nur für gesetzliche Pflichten wie Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen sind ausgeschlossen. - aktiv
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitalisierung
Seit 01.01.2026 fördert das Programm nur digitale Produkte für den Markt, keine internen Digitalisierungsprojekte mehr. Für interne Prozesse gibt es MID – Digitale Prozesse.