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aktiv Förderprogramm · Nordrhein-Westfalen

GRW-Beratungserlass NRW

Fakten zum Förderprogramm GRW-Beratungserlass NRW (Nordrhein-Westfalen) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.

Fakten

Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.

Ebene
Nordrhein-Westfalen
Status
aktiv
Fördersatz und Höchstbetrag
Gefördert werden externe Beratungen, auch zur Analyse von Abläufen auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung, mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Förderfähig sind höchstens 1.000 Euro je Tagewerk, zunächst bis zu fünf Tagewerke, in einer zweiten Phase bis zu zehn weitere. Der Erlass gilt bis 31.12.2027.
Voraussetzungen und Beraterbedingung
Antragsberechtigt sind KMU, die älter als fünf Jahre sind, für Vorhaben in den GRW-Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen. Das Beratungsunternehmen muss mindestens zwei Jahre Erfahrung im Beratungsthema und drei prüfbare Referenzen nachweisen; die NRW.BANK erfasst dies per Fragebogen.
Geltungsbereich
Nur in den GRW-Fördergebieten nutzbar. Schulungen und Beratung durch verbundene Beratungsunternehmen fördert der Erlass nicht.
Quelle (Fördergeber)
wirtschaft.nrw
Stand
Nächste Prüfung

Berater, die dieses Programm nennen

Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.

Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.