aktiv Förderprogramm · Nordrhein-Westfalen
GRW-Beratungserlass NRW
Fakten zum Förderprogramm GRW-Beratungserlass NRW (Nordrhein-Westfalen) und KI-Berater, die damit arbeiten. Alle Angaben stammen aus den verlinkten Quellen. Stand: Oktober 2026.
Fakten
Aus den Unterlagen des Fördergebers, geprüft am angegebenen Tag.
- Ebene
- Nordrhein-Westfalen
- Status
- aktiv
- Fördersatz und Höchstbetrag
- Gefördert werden externe Beratungen, auch zur Analyse von Abläufen auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung, mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Förderfähig sind höchstens 1.000 Euro je Tagewerk, zunächst bis zu fünf Tagewerke, in einer zweiten Phase bis zu zehn weitere. Der Erlass gilt bis 31.12.2027.
- Voraussetzungen und Beraterbedingung
- Antragsberechtigt sind KMU, die älter als fünf Jahre sind, für Vorhaben in den GRW-Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen. Das Beratungsunternehmen muss mindestens zwei Jahre Erfahrung im Beratungsthema und drei prüfbare Referenzen nachweisen; die NRW.BANK erfasst dies per Fragebogen.
- Geltungsbereich
- Nur in den GRW-Fördergebieten nutzbar. Schulungen und Beratung durch verbundene Beratungsunternehmen fördert der Erlass nicht.
- Quelle (Fördergeber)
- wirtschaft.nrw
- Stand
- Nächste Prüfung
Berater, die dieses Programm nennen
Die Sätze geben wieder, was die Berater selbst angeben. Ob eine Beratung förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.
Derzeit nennt kein gelisteter Eintrag dieses Programm.
Unabhängiges Verzeichnis. Keine Verbindung zu BAFA, BMAS oder Förderstellen. Förderfähigkeit im Einzelfall prüfen.
Ratgeber zu diesem Programm
Hintergrund, Beträge und Checklisten, mit Quellen und Stand.
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- pausiert
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Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitalisierung
Seit 01.01.2026 fördert das Programm nur digitale Produkte für den Markt, keine internen Digitalisierungsprojekte mehr. Für interne Prozesse gibt es MID – Digitale Prozesse.
- pausiert
NRW.BANK.Impuls KI
Gefördert wird die Vorbereitung des KI-Einsatzes : Konzept und Test für einen konkreten Anwendungsfall. Softwarelizenzen, gemietete Hardware und Testinfrastruktur sind nur in Modul B förderfähig, mit höchstens 25 Prozent der Modul-B-Ausgaben .