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Branche Kanzleien & Steuerberatung: 38 KI-Berater (Stand Oktober 2026)

Beratungsunternehmen für Künstliche Intelligenz (KI) für die Branche Kanzleien & Steuerberatung. Der Atlas führt 38 Einträge aus 13 Bundesländern.

  • 38 Einträge
  • 13 Bundesländer
  • 10 nennen ein Förderprogramm

Kanzleien und Steuerbüros arbeiten mit vielen Dokumenten und vertraulichen Daten. KI kann dort Routinearbeit abnehmen. Die fachliche Entscheidung bleibt aber beim Berufsträger. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) betont dafür das Vier-Augen-Prinzip.

KI in Kanzlei und Steuerberatung: typische Anwendungsfälle

  • Belege verarbeiten: KI-gestützte Systeme verarbeiten Belege automatisiert, etwa für die Buchhaltung. Das nennt die BStBK als Beispiel aus der Praxis.
  • Entwürfe und Recherche: Generative KI erstellt Entwürfe für Schriftsätze, E-Mails und Mandanteninformationen. Sie fasst Rechtsprechung und Verwaltungsschreiben zusammen. In Anwaltskanzleien helfen KI-Tools laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auch bei Dokumentenanalyse und Übersetzung.
  • Diktat und Notizen: Diktier-KI wandelt gesprochene Sprache in Text um, zum Beispiel für Aktenvermerke und Gesprächsnotizen. Ein Gespräch dürfen Sie nur aufnehmen, wenn alle Beteiligten vorher zugestimmt haben (§ 201 StGB). Darauf weist die BStBK hin.
  • Mandatsannahme: KI kann laut BStBK kleine Standardaufgaben bei der Aufnahme eines Mandats übernehmen. So bleibt mehr Zeit für das Beratungsgespräch.

Verschwiegenheit beachten

Steuerberater und Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer ein anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar (§ 203 StGB). Für KI-Dienste gilt deshalb:

  • Steuerberater dürfen einem Dienstleister Zugang zu geschützten Mandantendaten nur geben, soweit die Dienstleistung das erfordert (§ 62a Absatz 1 StBerG).
  • Sie wählen den Dienstleister sorgfältig aus und schließen mit ihm einen Vertrag in Textform. Darin verpflichten sie ihn zur Verschwiegenheit und belehren ihn über die Strafbarkeit. Er darf nur erfahren, was der Auftrag erfordert (Absatz 2 und 3).
  • Arbeitet der Anbieter im Ausland, muss dort grundsätzlich ein vergleichbarer Schutz der Geheimnisse bestehen (Absatz 4).
  • Dient der KI-Einsatz direkt einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung des Mandanten (Absatz 5). Auswahl und Vertrag bleiben auch dann nötig, außer der Mandant verzichtet ausdrücklich darauf (Absatz 6). Ohne Einwilligung rät die BStBK, die Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.

Für Rechtsanwälte gelten die gleichen Regeln in § 43e BRAO. Die BStBK rät außerdem zu einer internen KI-Richtlinie. Für den Start empfiehlt sie klar abgegrenzte Pilotfälle, zum Beispiel interne Textentwürfe ohne Mandantendaten. Einsatzfelder, Berufsrecht und eine Checkliste für Anbieter zeigt der Ratgeber KI in der Steuerberatung.

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Quellen

Quellen der Abschnitte oben. Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.

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