KI in der Steuerberatung: Einsatz, Grenzen und Berufsrecht für Kanzleien
Stand: 20.10.2026 · nächste Prüfung bis 04.01.2027
Kurz zusammengefasst
- Erlaubt, aber keine Pflicht: Laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist KI in der Steuerberatung zulässig. Eine rechtliche Pflicht zur Nutzung gibt es nicht.
- Verantwortung bleibt:
Laut BStBK muss eine fachkundige Person jedes KI-Ergebnis prüfen. Zumindest bei wichtigen Arbeitsergebnissen empfiehlt die BStBK das Vier-Augen-Prinzip. - Verschwiegenheit:
Ein KI-Anbieter darf Mandantengeheimnisse nur sehen, soweit die Dienstleistung das erfordert. Die Kanzlei wählt ihn sorgfältig aus und verpflichtet ihn in einem Vertrag in Textform zur Verschwiegenheit. Im Ausland muss der Geheimnisschutz grundsätzlich vergleichbar sein (§ 62a StBerG). Dient der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, muss zusätzlich der Mandant einwilligen. Frei zugängliche KI-Dienste :Ohne Einwilligung und ohne Vertrag nach § 62a StBerG gehören laut BStBK keine Angaben in den Prompt, die Rückschlüsse auf Mandanten zulassen.KI-Verordnung :Eine Kanzlei, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, ist Betreiber (Art. 3 Nr. 4 ). Sie ergreift Maßnahmen für dieKI-Kompetenz ihres Teams (Art. 4 , geänderte Fassung seit 27. Juli 2026).- Gesetzlicher Vorbehalt:
Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nur gesetzlich befugte Personen und Gesellschaften leisten, etwa Steuerberater ( §§ 2 , 3 und 5 StBerG). - Förderung (Stand: Oktober 2026):
Die BAFA-Beratungsförderung schließt Steuerberater, Rechtsanwälte und andere beratende Berufe aus. Den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung können auch Freiberufler beantragen.
Wo KI in der Steuerkanzlei hilft
Am 1. Januar 2026 gab es laut Berufsstatistik der BStBK 53.932 Steuerberaterpraxen ohne weitere Beratungsstellen. Gerade kleine Kanzleien können laut BStBK von KI profitieren. Die BStBK nennt diese Einsatzfelder:
| Bereich | Was KI übernehmen kann | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Belege und Buchhaltung | Belege erkennen, Daten aus Dokumenten auslesen, Buchungen vorschlagen | Mandantendaten nur in freigegebenen Systemen |
| Recherche | Vorrecherche zu Gesetzesänderungen, Zusammenfassungen von Rechtsprechung und Verwaltungsschreiben | KI kann Urteile falsch zitieren. Prüfen Sie jeden Paragrafen im Gesetz. |
| Entwürfe | Die zuständige Person prüft jeden Entwurf. | |
| Mandantenkommunikation | häufige Anfragen beantworten, Termine koordinieren | |
| Fristen | Fristenkontrolle als Routineaufgabe | Messen Sie, wie sich die Fehlerquote verändert. |
| Mandatsannahme | Online-Formulare auswerten, Anfragen sortieren, Checklisten für das Erstgespräch | Eine Person prüft jede automatische Auswertung vor der Mandatsannahme. |
Drei Arten von KI-Werkzeugen
| Art | Beispiel | Hinweis der BStBK |
|---|---|---|
| KI im Programm für Buchhaltung, Lohn oder Steuererklärungen | Oft eng in die Kanzleiprozesse eingebunden. Fragen der Auftragsverarbeitung sind laut BStBK geklärt. | |
| Spezialisierte KI | Belegerfassung mit KI, Recherche-Tools von Fachverlagen | Recherche-Tools auf Basis von Fachliteratur nennen ihre Quellen. |
| Chat-Tools wie ChatGPT | Nutzbar ohne Angaben mit Mandantenbezug. Bei Business-Lizenzen lässt sich das Training mit Eingaben ausschließen. |
Grenzen: Was das Berufsrecht verlangt
| Pflicht | |
|---|---|
| Eigenverantwortlichkeit | Der Berufsträger bildet sich sein Urteil selbst. KI ist ein Hilfsmittel, für das Ergebnis ist er verantwortlich. |
| Gewissenhaftigkeit | |
| Unabhängigkeit | |
| Fortbildung |
Vier-Augen-Prinzip:
Haftung: Laut BStBK haftet der Steuerberater gegenüber dem Mandanten auch für Fehler aus der KI. Nach Einschätzung der BStBK deckt die Berufshaftpflichtversicherung solche Fehler in der Regel. Maßgeblich sind aber die Versicherungsbedingungen.
Information der Mandanten:
Verschwiegenheit: Wann Mandantendaten in ein KI-Tool dürfen
| Weg | Wann er passt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ohne Mandantenbezug arbeiten | Allgemeine Fragen, Muster, Erklärtexte ohne Fallbezug. Dokumente vorher anonymisieren oder pseudonymisieren. | BStBK-FAQ, S. 20 und 25 |
| Anbieter als Dienstleister einbinden | Der Zugang ist für die Dienstleistung erforderlich. Sie wählen den Anbieter sorgfältig aus. Ein Vertrag in Textform verpflichtet ihn zur Verschwiegenheit. Im Ausland ist der Geheimnisschutz grundsätzlich vergleichbar. | |
| Zusätzlich: Einwilligung des Mandanten | Pflicht, wenn der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Auswahl und Vertrag bleiben nötig, außer der Mandant verzichtet ausdrücklich darauf. |
Dienstleister verpflichten:
Datenschutz: DSGVO neben dem Berufsrecht
Die BStBK nennt außerdem:
- eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, etwa die Erfüllung des Mandatsvertrags
einen Hinweis auf KI-Tools in der Datenschutzinformation für Mandanteneine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn ein hohes Risiko nicht auszuschließen ist. Art. 35 DSGVO verlangt sie bei voraussichtlich hohem Risiko. Bei KI ist das laut BStBK vielfach der Fall.- Anbieter mit Rechenzentren in der EU bevorzugen
Mehr dazu im Ratgeber KI und Datenschutz.
KI-Verordnung : Was für Kanzleien gilt
KI-Kompetenz :Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Schulungspflicht nach dem AI Act.KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen (Art. 4 ). Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine geänderte Fassung aus der Verordnung (EU) 2026/1744. Ein bestimmtes Niveau müssen Kanzleien für niemanden garantieren. Die FAQ der BStBK (Rechtsstand Juli 2025) und die Hinweise der BRAK (Stand Dezember 2024) zitieren noch die frühere Fassung. Details:- Chatbots für Mandanten:
Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen spätestens beim ersten Kontakt erfahren, dass sie mit einer KI interagieren, außer das ist offensichtlich ( KI-Kennzeichnungspflicht.Art. 50 Abs. 1 und 5). Die Pflicht trifft den Anbieter. Das ist auch Ihre Kanzlei, wenn sie den Bot entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 ). Mehr: - Veröffentlichte Texte:
KI-Texte , die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, brauchen einen Hinweis. Er entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 ). - Hochrisiko:
Recherche, Buchhaltungshilfe und Texte fallen laut BStBK in der Regel nicht unter die Hochrisiko-Kategorien. Der Bereich Rechtspflege in Anhang III Nr. 8 betrifft laut BRAK Justizbehörden, nicht die Anwaltschaft.
Werden Steuerberater durch KI ersetzt?
Auch die BStBK erwartet keinen Ersatz. KI wird laut BStBK mehr Routineaufgaben übernehmen. Bei komplexen Fragen, individueller Beratung und in der persönlichen Mandantenbeziehung bleibe der Steuerberater nötig.
Für Rechtsfragen gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Anwaltskanzleien: Was BRAO und BRAK verlangen
- Endkontrolle:
Rechtsanwälte üben ihren Beruf gewissenhaft aus ( § 43 BRAO). Laut BRAK ist deshalb eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle derKI-Ergebnisse nötig. Setzt die Kanzlei KI gegenüber Mandanten ein, etwa als Chatbot zur Mandatsaufnahme, gilt ein höherer Sorgfaltsmaßstab. - Verschwiegenheit:
Sie umfasst alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist ( § 43a Abs. 2 BRAO). Laut BRAK gehören auch Mandantennamen und die Tatsache eines Mandats dazu. - Dienstleister:
§ 43e BRAO stellt dieselben Bedingungen wie§ 62a StBerG: Erforderlichkeit, sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, vergleichbarer Schutz im Ausland, Einwilligung bei Diensten für ein einzelnes Mandat. - Kontext zählt: Namen und Anschriften zu entfernen reicht laut BRAK regelmäßig nicht, wenn sich das Mandat aus dem Zusammenhang ergibt.
- Information: Eine berufsrechtliche Pflicht, Mandanten über KI zu informieren, sieht die BRAK derzeit nicht. Pflichten können sich aber aus dem Vertragsrecht oder dem UWG ergeben.
Anbieter prüfen: Checkliste nach § 62a StBerG
- Erforderlichkeit:
Braucht der Dienst Mandantengeheimnisse, oder reichen anonymisierte Daten ( Abs. 1 )? - Auswahl:
Halten Sie fest, warum Sie diesen Anbieter sorgfältig ausgewählt haben ( Abs. 2 ). - Vertrag in Textform:
Er verpflichtet den Anbieter zur Verschwiegenheit, mit Belehrung über die Strafbarkeit. Der Anbieter verschafft sich nur die Kenntnisse, die der Vertrag erfordert ( Abs. 3 Nr. 1 und 2). - Unterauftragnehmer:
Der Vertrag legt fest, ob der Anbieter weitere Personen einsetzen darf. Diese verpflichtet er in Textform zur Verschwiegenheit ( Abs. 3 Nr. 3 ). - Ausland:
Wo verarbeitet der Anbieter die Daten? Im Ausland muss der Geheimnisschutz grundsätzlich dem inländischen vergleichbar sein ( Abs. 4 ). - Einzelmandat:
Liegt die Einwilligung des Mandanten vor, wenn der Dienst unmittelbar einem Mandat dient ( Abs. 5 )? - Datenschutz: Die Auftragsverarbeitung ist geklärt, siehe Abschnitt Datenschutz.
- Training und Speicherung: Nutzt der Anbieter Eingaben zum Training? Speichert er Fragen und Antworten?
- Haftung und Quellen: Laut BStBK schließen Anbieter die Haftung oft weitgehend aus. Prüfen Sie die Bedingungen und ob das Tool Quellen nennt.
- Testphase: Testen Sie vor dem Einsatz mit unverfänglichen Daten.
KI in der Kanzlei einführen: fünf Schritte
Die Schritte sind ein Vorschlag nach der BStBK-FAQ, keine gesetzliche Liste.
- Prozess wählen: Bewerten Sie jede Idee nach Nutzen und Aufwand. Legen Sie vorher Kennzahlen fest, etwa Zeit pro Vorgang oder Fehlerquote.
- Klein starten: Beginnen Sie mit Pilotfällen ohne Mandantendaten, etwa internen Textentwürfen.
- Regeln festlegen:
Eine interne KI-Richtlinie regelt erlaubte Tools, erlaubte Daten und die Prüfung der Ergebnisse. Ein Muster bietet der Ratgeber .KI-Richtlinie für Unternehmen - Team schulen:
Vermitteln Sie Funktionsweise, Grenzen und typische Fehler der Tools. Das dient Art. 4 KI-Verordnung und der Fortbildungspflicht. - Dokumentieren und prüfen:
Führen Sie ein KI-Verzeichnis mit Tool, Zweck, Datenart und zuständiger Person. Die BStBK rät, es regelmäßig zu aktualisieren, etwa quartalsweise.
Förderung für Kanzleien
Prüfen Sie vor jedem Antrag, ob das Programm Freie Berufe und beratende Berufe zulässt (Stand: Oktober 2026).
- BAFA: Die Förderung von Unternehmensberatungen
schließt Unternehmen und Freiberufler aus, die in der Steuerberatung, als Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer oder in ähnlicher Weise beratend tätig sind. Das gilt unabhängig vom Beratungsbedarf ( Nr. 3 .2 der Richtlinie). Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026 (Nr. 8 ). KfW :ERP-Förderkredit Digitalisierungein zinsgünstiger Kredit, auch für Freiberufler. Finanzierbar sind Hard- und Software samt Beraterkosten. KI-Vorhaben zählen zur Stufe 3, wenn die KI eine wesentliche Rolle für das Ziel des Vorhabens spielt und unternehmensinterne Daten nutzt. Standardsoftware mit integriertenKI-Tools zählt nicht. Den Antrag stellen Sie vor Beginn bei einem Finanzierungspartner.- Hamburg Digital Check: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg. Gefördert wird Beratung zu Informationssicherheit und digitalem Wandel; KI nennt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro. Vollständige Anträge müssen bis 16.11.2026 vorliegen, die Richtlinie gilt bis 31.12.2026. Sind die Mittel früher vergeben, endet sie früher.
Alle Programme finden Sie unter Förderprogramme, eine Einordnung im Ratgeber
Berater für Kanzleien finden
Häufige Fragen zu KI in der Steuerberatung
Darf ein Steuerberater KI nutzen?
Darf ich Mandantendaten in ChatGPT eingeben?
Werden Steuerberater durch KI ersetzt?
Haftet der Steuerberater für Fehler der KI?
Muss die Kanzlei Mandanten über den KI-Einsatz informieren?
Gibt es Förderung für KI in der Steuerkanzlei?
Ja, aber nicht über das BAFA (Stand: Oktober 2026):
- BAFA: Die Förderung von Unternehmensberatungen schließt Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und ähnlich beratende Berufe unabhängig vom Beratungsbedarf aus.
- KfW:
Den ERP-Förderkredit Digitalisierung können auch Freiberufler beantragen.KI-Vorhaben zählen zur Stufe 3, wenn die KI eine wesentliche Rolle für das Ziel des Vorhabens spielt und unternehmensinterne Daten nutzt. Standardsoftware mit integriertenKI-Tools zählt nicht. - Hamburg Digital Check: Freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg sind antragsberechtigt, für Beratung zu Informationssicherheit und digitalem Wandel. Vollständige Anträge müssen bis 16.11.2026 vorliegen, sofern die Mittel reichen. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026.
Wie viele Steuerberatungskanzleien gibt es in Deutschland?
Laut Berufsstatistik der BStBK gab es am 1. Januar 2026 53.932 Steuerberaterpraxen ohne weitere Beratungsstellen. Davon waren 36.167 Einzelpraxen, 15.232 anerkannte und 2.533 nicht anerkennungspflichtige Berufsausübungsgesellschaften. Zu den Einzelpraxen zählen 8.569 Praxen von Syndikus-Steuerberatern. Die Zahl der Steuerberaterinnen und Steuerberater lag bei 89.549.
Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Stand vom 20.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn spätestens am 04.01.2027 erneut.
Quellen
Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.
- Bundessteuerberaterkammer: FAQ KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27.01.2026, Rechtsstand Juli 2025), S. 1, 3 bis 12, 15, 16, 18 bis 23, 25 bis 32 und 35
- Bundessteuerberaterkammer: Berufsstatistik 2025 (Stand 01.01.2026), S. 2, 3 und 13
- Bundesrechtsanwaltskammer: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Stand Dezember 2024, Abschnitte 2.1, 2.2, 3, 3.2, 4, 5.1, 5.3 und 8
-
Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung,Abs. 1 bis 3 -
Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen -
Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen,Abs. 1 -
Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 57 Allgemeine Berufspflichten,Abs. 1 und 2a -
Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 62a Inanspruchnahme von Dienstleistungen,Abs. 1 bis 6 und 8 -
Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen,Abs. 1 Nr. 3 ,Abs. 3 undAbs. 4 Satz 2Nr. 1 -
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 43 Allgemeine Berufspflicht -
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 43a Grundpflichten,Abs. 2 -
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen,Abs. 1 bis 5 -
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung,Abs. 1 -
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen -
Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 171 /2021 vom 9.9.2021 zum Urteil I ZR 113/20 (Vertragsdokumentengenerator) -
Verordnung (EU) 2024/1689 ( KI-Verordnung ), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026,Art. 3 Nr. 3 und 4,Art. 4 ,Art. 50 Abs. 1 , 4 und 5,Art. 113 , Anhang IIINr. 8 –EUR-Lex -
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 5 (neuerArt. 4 ) undArt. 4 (Inkrafttreten) –EUR-Lex , ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026 -
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4 Nr. 1 ,Art. 28 Abs. 1 undArt. 35 Abs. 1 –EUR-Lex -
BAFA: Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU vom 14.12.2022 in der Fassung vom 12.12.2024, Nr. 3 .2 und 8 -
KfW: Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung (KreditNr. 511 , Stand 23.04.2026), Antragsteller, förderfähige Maßnahmen, Stufe 3 Buchst. b (Künstliche Intelligenz) und Antragstellung -
IFB Hamburg: Richtlinie Hamburg Digital Check (gültig ab 1. August 2025), Nr. 2 , 3, 5 und 8