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Ratgeber

KI-Schulungspflicht? Was Artikel 4 AI Act wirklich verlangt

Stand: 19.10.2026 · nächste Prüfung bis 19.01.2027

Ja, aber keine Pflicht zu einer bestimmten Schulung: Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, die KI beruflich nutzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals. Eine bestimmte Schulung, eine Mindestdauer oder ein Zertifikat schreibt er nicht vor. Oft ist von einer „KI-Schulungspflicht“ oder „KI-Fortbildungspflicht“ die Rede. So nennt das Gesetz es nicht. Im Juli 2026 hat die EU Artikel 4 geändert. Dieser Ratgeber erklärt den aktuellen Stand. Er ist keine Rechtsberatung.

Gibt es eine KI-Schulungspflicht?

Ja und nein. Unternehmen, die KI im Beruf nutzen, müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Eine bestimmte Schulung, eine Mindestdauer oder ein Zertifikat schreibt Artikel 4 aber nicht vor. Eine Schulung ist eine mögliche Maßnahme, nicht die einzige. Auch eine Einweisung, eine interne Richtlinie oder ein Leitfaden können passen.

Kurz zusammengefasst

  • Artikel 4 gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist auch ein Unternehmen, das ein KI-Tool im Beruf nutzt.
  • Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025.
  • Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine geänderte Fassung. Sie stammt aus der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital-Omnibus zur KI.
  • Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie für niemanden garantieren.
  • Ein Zertifikat verlangt Artikel 4 nicht.
  • Die Aufsicht liegt in Deutschland bei der Bundesnetzagentur, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Sie überwacht die Regeln seit dem 2. August 2026.
  • Ein eigenes Bußgeld für Artikel 4 nennen weder die KI-Verordnung noch das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG). Die Behörden können aber Maßnahmen ergreifen.

Was „KI-Kompetenz“ bedeutet

Artikel 3 Nummer 56 der KI-Verordnung definiert den Begriff. Gemeint sind Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis. Sie sollen es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen. Dazu gehört auch, Chancen, Risiken und mögliche Schäden von KI zu erkennen.

Wen Artikel 4 betrifft

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet zwei Rollen, die hier wichtig sind:

  • Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln. Sie bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder nehmen es so in Betrieb.
  • Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung. Ausgenommen ist die rein private, nicht berufliche Nutzung.

Ein Handwerksbetrieb, der einen KI-Assistenten für Angebote nutzt, ist also in der Regel Betreiber. Eine Softwarefirma, die ein eigenes KI-Produkt verkauft, ist Anbieter.

Was Artikel 4 heute verlangt

Die geänderte Fassung hat drei Absätze:

  1. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Das gilt für ihr Personal und für andere Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben und nutzen. Zu berücksichtigen sind Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Auch die Personen, bei denen die KI eingesetzt wird, spielen eine Rolle.
  2. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU. Die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform.
  3. Das KI-Gremium nimmt Empfehlungen an. Sie unterstützen Kommission und Mitgliedstaaten, unter anderem mit gemeinsamen Zielen.

Absatz 1 enthält einen wichtigen Satz. Anbieter und Betreiber müssen danach nicht „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz“ garantieren.

Was sich durch den Digital-Omnibus geändert hat

Die ursprüngliche Fassung von 2024 war strenger formuliert. Anbieter und Betreiber sollten „nach besten Kräften“ sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.

Die neue Fassung verlangt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz unterstützen. Ein ausreichendes Maß müssen Unternehmen nicht mehr sicherstellen. Die Begründung steht in Erwägungsgrund 8 der Änderungsverordnung. Danach passen strenge Pflichten nicht für alle Anbieter und Betreiber. Sie verursachen vor allem für kleinere Unternehmen zusätzlichen Aufwand.

Daten zum Gesetzgebungsverfahren:

  • Vorschlag der Kommission: 19. November 2025 (laut FAQ der Kommission)
  • Standpunkt des Europäischen Parlaments: 16. Juni 2026
  • Beschluss des Rates: 29. Juni 2026
  • Unterzeichnung: 8. Juli 2026
  • Veröffentlichung: Amtsblatt der EU, ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026
  • Inkrafttreten: am dritten Tag nach der Veröffentlichung, also am 27. Juli 2026

Wichtig: Artikel 4 wurde nicht gestrichen. Die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, besteht weiter.

Seit wann Artikel 4 gilt

Artikel 4 steht in Kapitel I der KI-Verordnung. Nach Artikel 113 gilt Kapitel I, also auch Artikel 4, seit dem 2. Februar 2025. Für Kapitel II gibt es seit der Änderung eine Ausnahme: Einige neue Verbote in Artikel 5 gelten erst ab dem 2. Dezember 2026. Die geänderte Fassung von Artikel 4 gilt seit dem 27. Juli 2026.

Für die meisten Unternehmen liegt die Aufsicht bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Sie überwachen und setzen die Regeln seit dem 2. August 2026 durch. Das europäische KI-Büro ist nur für bestimmte Anbieter zuständig, zum Beispiel wenn KI-Modell und KI-System vom selben Anbieter stammen. Das regelt Artikel 75 Absatz 1 in der geänderten Fassung.

Wer in Deutschland kontrolliert

Das deutsche Durchführungsgesetz ist das KI-MIG vom 22. Juli 2026. Nach § 2 Absatz 1 ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Für bestimmte Bereiche sind andere Behörden zuständig, zum Beispiel im Finanzsektor. Das regeln die weiteren Absätze von § 2.

Droht ein Bußgeld?

Die hohen Bußgelder legt die KI-Verordnung selbst in Artikel 99 fest, etwa für verbotene KI-Praktiken oder für Pflichten von Betreibern nach Artikel 26. § 15 KI-MIG ergänzt Bußgelder bis 50.000 Euro für einige weitere Pflichten, etwa nach Artikel 27 und Artikel 86. Artikel 4 steht weder in Artikel 99 Absatz 3 bis 5 noch in § 15 KI-MIG (Stand 19.10.2026).

Die Kommission weist aber darauf hin, dass die Behörden Verstöße gegen Artikel 4 mit Sanktionen und anderen Maßnahmen ahnden können. Sie erwartet ein verhältnismäßiges Vorgehen. Die Behörden berücksichtigen etwa Art und Schwere eines Verstoßes. Eine Ausnahme gilt für Anbieter, die das europäische KI-Büro beaufsichtigt: Dort kann das KI-Büro auch Verstöße gegen Bestimmungen mit Geldbußen belegen, die Artikel 99 Absatz 4 nicht nennt (Artikel 75c Absatz 4).

Vorsicht bei Angeboten, die mit hohen Bußgeldern für fehlende KI-Schulungen werben. Diese Aussage deckt der Gesetzestext nicht. Folgenlos ist fehlende KI-Kompetenz trotzdem nicht: Laut Bundesnetzagentur kann sie als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn ein Schaden entsteht.

Was Artikel 4 nicht verlangt

  • Kein Zertifikat. Die FAQ der Kommission sagen ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist.
  • Keine vorgeschriebene Schulung. Die FAQ nennen keine festen Vorgaben und keine Pflichtschulungen. Die passende Form hängt vom Kontext ab.
  • Kein garantiertes Niveau. Das steht seit dem 27. Juli 2026 im Gesetzestext selbst.
  • Keine vorgeschriebene Dokumentation. Laut FAQ können Unternehmen Schulungen und andere Maßnahmen intern festhalten.

Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen sieht die KI-Verordnung weitere Pflichten vor, etwa zur menschlichen Aufsicht. Nach dem geänderten Artikel 113 gelten diese Pflichten erst ab dem 2. Dezember 2027 oder ab dem 2. August 2028. Das Datum hängt von der Art des Systems ab. Prüfen Sie im Einzelfall, ob ein System als hochriskant gilt. Für Chatbots und KI-generierte Inhalte gelten eigene Transparenzpflichten nach Artikel 50, siehe KI-Kennzeichnungspflicht.

Was Sie praktisch tun können

Diese Schritte sind Vorschläge, keine gesetzliche Liste:

  1. Überblick schaffen: Welche KI-Tools nutzt Ihr Team, und wofür?
  2. Rollen klären: Wer nutzt KI täglich, wer nur gelegentlich? Eine feste Ansprechperson hilft. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, siehe KI-Beauftragter.
  3. Regeln festlegen: Eine kurze interne Richtlinie klärt, welche Daten in welche Tools dürfen. Eine Vorlage bietet der Ratgeber KI-Richtlinie für Unternehmen.
  4. Wissen aufbauen: Wählen Sie Formate, die zu den Aufgaben passen. Das kann eine Schulung, eine Einweisung oder ein Leitfaden sein.
  5. Festhalten: Notieren Sie, wer wann welche Maßnahme genutzt hat.
  6. Wiederholen: Tools ändern sich. Prüfen Sie Ihre Maßnahmen regelmäßig.

Vorlage: Maßnahmen festhalten

Die KI-Verordnung schreibt keinen Nachweis vor. Laut FAQ der Kommission können Unternehmen ihre Schulungen und anderen Maßnahmen intern festhalten. Eine einfache Tabelle reicht:

Person oder RolleGenutzte KI-ToolsMaßnahmeDatumNächste Prüfung
Vertrieb (3 Personen)Textassistent für AngeboteEinweisung, 2 Stunden, mit interner Richtlinie15.09.202615.03.2027
BuchhaltungKI-Funktion der BuchhaltungssoftwareLeitfaden zu Datenschutz und Prüfung der Ergebnisse01.10.202601.04.2027
Geschäftsführungalle freigegebenen ToolsWorkshop zu Chancen, Risiken und Regeln20.10.202620.10.2027

Ergänzen Sie bei Bedarf, wer die Maßnahme durchgeführt hat und welches Material es gab.

Wie Schulungsanbieter im Atlas passen

Im Verzeichnis der KI-Berater finden Sie auch Schulungsanbieter und Firmen mit dem Leistungsbereich Schulung. Eine Übersicht nach Format bietet die Seite KI-Schulung für Unternehmen. Die Angaben zu Formaten und Dauer stammen von den Websites der Firmen. Wie wir sie erfassen, erklärt die Methodik.

Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • Passt die Schulung zu den Tools und Aufgaben in Ihrem Betrieb?
  • Werden Datenschutz und Grenzen der Tools behandelt?
  • Bekommen Sie Material, mit dem Sie die Maßnahme festhalten können?
  • Eine Teilnahmebescheinigung kann nützlich sein. Gesetzlich verlangt ist sie nach Artikel 4 nicht.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die ein „Pflichtzertifikat“ versprechen oder mit Druck verkaufen. Was Kurse mit dem Namen „KI-Führerschein“ nachweisen, erklärt der Ratgeber KI-Führerschein.

Förderung und kostenfreie Angebote für Schulungen

  • Mittelstand-Digital Zentren: Angebote für KMU, auch mit KI-Trainerinnen und -Trainern. Das Netzwerk wird zum Jahreswechsel 2026/2027 neu aufgestellt. Laut mittelstand-digital.de bleibt das gesamte Angebot dabei kostenfrei (Stand 19.10.2026). Für das neue Netzwerk schreibt die Förderbekanntmachung das auch vor.
  • KOMPASS: Solo-Selbstständige erhalten bis zu 4.500 Euro Zuschuss für eine Qualifizierung.
  • Weiterbildungsförderung der Arbeitsagentur: nur für Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden. Kurze KI-Workshops passen nicht.
  • Digitalbonus.Bayern: Schulungen zählen nur für eine Lösung, die Sie mit dem Digitalbonus einführen.

Weitere Programme finden Sie auf der Seite Förderung für KI-Weiterbildung und im Ratgeber KI-Förderung 2026.

Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht

Gibt es eine Pflicht zur KI-Schulung?

Es gibt eine Pflicht, Maßnahmen für die KI-Kompetenz zu ergreifen. Eine bestimmte Schulung schreibt Artikel 4 nicht vor. Welche Maßnahme passt, hängt von den Tools, den Aufgaben und dem Vorwissen ab.

Gibt es eine KI-Fortbildungspflicht?

Der Begriff steht nicht im Gesetz. Gemeint ist meist die Pflicht aus Artikel 4 KI-Verordnung, Maßnahmen für die KI-Kompetenz des Personals zu ergreifen. Eine Fortbildung kann eine passende Maßnahme sein.

Seit wann gilt die Pflicht?

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Die geänderte Fassung gilt seit dem 27. Juli 2026. Die Behörden überwachen die Regeln seit dem 2. August 2026.

Brauchen wir einen Nachweis oder ein Zertifikat?

Ein Zertifikat ist nicht nötig. Einen förmlichen Nachweis schreibt Artikel 4 nicht vor. Es hilft aber, die Maßnahmen intern festzuhalten, zum Beispiel in einer Tabelle mit Person oder Rolle, genutzten Tools, Maßnahme, Datum und nächster Prüfung.

Gilt die Pflicht, wenn das Team nur ChatGPT oder Copilot nutzt?

Ja, wenn das Team die Tools beruflich nutzt. Dann ist das Unternehmen Betreiber im Sinn der KI-Verordnung. Nur die rein private Nutzung ist ausgenommen.

Müssen auch kleine Betriebe handeln?

Artikel 4 kennt keine Größengrenze. Die Maßnahmen dürfen aber zum Betrieb passen. Für einen kleinen Betrieb kann eine kurze Einweisung mit klaren Regeln genügen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen KMU dabei unterstützen.

Wer kontrolliert in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur, soweit keine Fachbehörde zuständig ist (§ 2 Absatz 1 KI-MIG).

Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Rechtsstand vom 19.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn spätestens am 19.01.2027 erneut.

Quellen

Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 3, 4 und 56, Art. 4 (Ursprungsfassung), Art. 99, Art. 113 – EUR-Lex, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024 Abgerufen am 17.10.2026
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 5 (neuer Art. 4), Nr. 31 (Art. 75), Nr. 32 (Art. 75c), Nr. 40 (Art. 113), Art. 4 (Inkrafttreten), Erwägungsgrund 8 – EUR-Lex, ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026 Abgerufen am 17.10.2026
  3. Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (Stand laut Seite 27.07.2026) Abgerufen am 19.10.2026
  4. Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, § 2 Abs. 1 und § 15 Abgerufen am 19.10.2026
  5. Bundesnetzagentur, KI-Service Desk: KI-Kompetenz (nicht vorgeschriebene Maßnahmen, Sorgfaltspflicht, Dokumentation) Abgerufen am 19.10.2026
  6. BMWE: Pressemitteilung vom 23.12.2025 zum neuen Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren Abgerufen am 17.10.2026
  7. Mittelstand-Digital: Neues Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren startet ab 1. Januar 2027 (Beitrag vom 19.10.2026) Abgerufen am 20.10.2026
  8. Bundesanzeiger: Förderbekanntmachung Mittelstand-Digital (BAnz AT 22.12.2025 B2) Abgerufen am 17.10.2026
  9. ESF Plus: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige Abgerufen am 17.10.2026
  10. Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung für Beschäftigte Abgerufen am 17.10.2026
  11. § 82 SGB III – Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Abgerufen am 17.10.2026
  12. Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm Abgerufen am 17.10.2026

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