KI-Kennzeichnungspflicht: Wann Unternehmen KI kennzeichnen müssen
Stand: 19.10.2026 · nächste Prüfung bis 19.01.2027
Kurz zusammengefasst
- Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026
. Generative 2. Dezember 2026 maschinenlesbar markieren.KI-Systeme , die schon vorher auf dem Markt waren, müssen ihre Ausgaben erst ab dem - Anbieter
von KI-Systemen machen Chatbots als KI erkennbar und markierenKI-Ausgaben maschinenlesbar, etwa mit Wasserzeichen oder Metadaten. - Betreiber, also Unternehmen, die KI beruflich nutzen, kennzeichnen Deepfakes sichtbar. Sie informieren außerdem über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung.
zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis. Ausnahme: Ein Mensch hat sie inhaltlich geprüft, und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.KI-Texte - Werbetexte und Produktbeschreibungen ohne Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit sowie
erkennbar unrealistische KI-Bilder brauchen nach dem AI Act kein sichtbares Label. Realistische KI-Personen oder geschönte Produktbilder können aber Deepfakes sein. - Bußgeld:
bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU gilt der niedrigere Betrag ( Art. 99 Abs. 4 und 6). - Aufsicht
in Deutschland: die Bundesnetzagentur, soweit keine andere Behörde zuständig ist ( § 2 KI-MIG ).
Anbieter oder Betreiber: Wer muss was tun?
Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen.
- Anbieter
entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln. Sie bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder nehmen es so in Betrieb (Art. 3 Nr. 3 ). - Betreiber
verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung (Art. 3 Nr. 4 ).
| Regel | Wer | Pflicht |
|---|---|---|
| Anbieter | ||
| Anbieter | Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben maschinenlesbar markieren. Ausnahme: reine Standardbearbeitung. | |
| Betreiber | Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren. | |
| Betreiber | ||
| beide | Hinweis klar, eindeutig und barrierefrei, spätestens beim ersten Kontakt. |
Entscheidungstabelle: Muss ich das kennzeichnen?
Grundlage sind das Gesetz und die Beispiele der Leitlinien. Prüfen Sie im Einzelfall.
| Fall | Was Sie tun | |
|---|---|---|
| Chatbot oder Sprachassistent auf Website oder Hotline | Hinweis in der ersten Nachricht oder Ansage. Bei einem fertigen Produkt prüfen, ob er erscheint. | |
| KI entwirft eine Antwort, ein Mensch prüft und sendet sie | Nein. Laut Leitlinien liegt keine direkte Interaktion vor. | Kein Hinweis nötig. |
| Nein, laut Leitlinien. Das gilt, solange keine Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit vorkommen. | Kein Label nach dem AI Act. | |
| Prüfen und freigeben oder kennzeichnen. | ||
| Nein für Sie. Der Anbieter des Tools markiert maschinenlesbar. | Kein sichtbares Label nach dem AI Act. | |
| Sichtbar kennzeichnen oder anders gestalten. | ||
| Deepfake einer echten Person, etwa Avatar der Geschäftsführung oder geklonte Stimme | Sichtbar kennzeichnen. Einwilligung und Persönlichkeitsrechte klären. | |
| Rein interne Nutzung |
KI-Bilder : Wann wird ein Bild zum Deepfake?
Die Leitlinien legen den Begriff weit aus. Es reicht, wenn eine Person oder ein Produkt real existieren könnte. Fotorealismus allein entscheidet nicht. Entscheidend ist, ob das Bild im konkreten Zusammenhang täuschen kann.
Laut Leitlinien Deepfakes:
ein KI-Video mit einem realistischen Avatar der Geschäftsführung, der den Beschäftigten danktein KI-Video mit einerKI-Nachbildung einer bekannten Influencerin in der Werbungein KI-Produktbild in Werbung oder auf der Verpackung, das das Produkt besser oder anders zeigt als in Wirklichkeit
Laut Leitlinien keine Deepfakes:
- ein Werbespot mit Mäusen, die über Käse streiten
ein echtes Produkt, etwa ein Auto, vor einem KI-Hintergrund , solange die Werbung nicht über das Produkt täuscht- in der Regel kleine Bearbeitungen wie Farbkorrektur oder ein erweiterter Hintergrund
Weitere Regeln:
KI-Texte : Wann ist ein Hinweis Pflicht?
Artikel 50 Absatz 4 erfasst nur Texte, die drei Bedingungen erfüllen. Laut Leitlinien bedeuten sie:
- Veröffentlicht: Eine unbestimmte, größere Zahl von Menschen kann den Text lesen. Interne Texte und persönliche Korrespondenz zählen nicht.
- Zur Information der Öffentlichkeit: Der Text vermittelt Wissen, Meinungen oder Fakten.
- Öffentliches Interesse: Das Thema ist für die Gesellschaft relevant, etwa Politik, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit oder wirtschaftliche Entwicklungen.
Die Pflicht entfällt bei zwei Bedingungen zusammen. Ein Mensch mit Fachwissen hat den Text inhaltlich geprüft, einschließlich Faktencheck. Und eine Person oder Firma trägt die redaktionelle Verantwortung. Laut Leitlinien soll sie leicht auffindbar genannt sein, etwa in den rechtlichen Angaben der Website. Eine Rechtschreibprüfung genügt nicht. Ändert eine KI den Text nach der Freigabe wesentlich, entfällt die Ausnahme.
Chatbots: So muss der Hinweis aussehen
Die Leitlinien nennen Formen, die allein nicht genügen:
- ein Hinweis nur in AGB, Nutzungsbedingungen oder Dokumentation
- unklare Begriffe wie „Assistent“ ohne das Wort KI
- ein allgemeiner Satz wie „Diese Website nutzt KI“
- nur technische Angaben wie „basiert auf einem Sprachmodell“
- ein menschliches Profilbild, das Nutzer täuschen kann
Meist reicht ein deutlicher Hinweis zu Beginn. In sensiblen Bereichen wie Finanzen, Gesundheit oder Beschwerden halten die Leitlinien Erinnerungen für wahrscheinlich nötig. Fragt jemand, ob er mit einer KI spricht, muss der Bot das offenlegen. Die Ausnahme „offensichtlich“ legt die Kommission eng aus.
Mustertexte
Diese Texte sind Vorschläge für gute Praxis. Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut vor. Ersetzen Sie „Muster GmbH“ durch Ihren Firmennamen.
| Situation | Mustertext | Platzierung |
|---|---|---|
| Chatbot-Begrüßung | erste Nachricht, dazu ein dauerhaftes Label „KI“ am Chatfenster | |
| Sprachassistent am Telefon | „Sie sprechen mit dem KI-Sprachassistenten der Muster GmbH.“ | gleich zu Beginn des Anrufs |
| Deepfake-Bild | im Bild, gut sichtbar | |
| Deepfake-Video oder geklonte Stimme | „Dieses Video enthält mit KI erzeugte Bilder und Stimmen.“ | Einblendung am Anfang und dauerhaft im Bild |
| „Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft.“ | am Anfang des Textes | |
| Social-Media-Post mit Deepfake |
Was der Digital-Omnibus geändert hat
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Sie hat die Absätze 1 bis 6 von Artikel 50 nicht geändert. Diese Punkte sind neu:
- Artikel 50 Absatz 7: Die Kommission fördert Praxisleitfäden zur Feststellung, Markierung und Kennzeichnung. Die Kommission nennt sie auf Deutsch auch Verhaltenskodex. Sie prüft, ob ein Kodex für die Pflichten aus Absatz 2 und 4 angemessen ist. Ein Kodex begründet keine Konformitätsvermutung (Erwägungsgrund 41).
Übergangsfrist ( Art. 111 Abs. 4 ):Anbieter generativer KI-Systeme , die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen. Die Frist gilt nur für die Markierung.- Neues Verbot ab 2. Dezember 2026:
Verboten ist dann, mit KI realistische intime Darstellungen einer bestimmbaren Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu erzeugen ( Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba). Ein Label hilft hier nicht. - Bußgelder:
Auch für kleine Midcap-Unternehmen gilt jetzt der niedrigere Betrag ( Art. 99 Abs. 6a ).
Leitlinien, Verhaltenskodex und Icons der Kommission
Stand: 19. Oktober 2026.
- Leitlinien: Die Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu Artikel 50 angenommen (C(2026) 5054). Sie sind nicht verbindlich.
- Verhaltenskodex:
Die endgültige Fassung erschien am 10. Juni 2026. Abschnitt 1 gilt für Anbieter, Abschnitt 2 für Betreiber. Am 8. Juli 2026 hat die Kommission ihn für Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5 als angemessen bewertet. Das KI-Gremium hat am Tag danach seine eigene Bewertung angenommen. - Teilnahme: Die Unterzeichnung ist freiwillig. Wer nicht unterzeichnet, verstößt deshalb nicht gegen den AI Act. Er muss aber auf anderem Weg zeigen, wie er die Pflichten erfüllt.
Bußgeld und Aufsicht in Deutschland
Checkliste für Ihr Unternehmen
Alle KI-Anwendungen erfassen, die direkt mit Kunden, Bewerbern oder Beschäftigten kommunizieren.- Für jede Anwendung klären: Sind wir Anbieter, Betreiber oder beides?
Den KI-Hinweis im Chatbot, Sprachassistenten undKI-Agenten einbauen oder beim Hersteller prüfen.- Bild-, Video- und Audioprozesse prüfen: Wo entstehen realistische Personen, Stimmen oder Produktbilder?
- Eine interne Regel festlegen, wann ein Inhalt als Deepfake gilt und wie Sie ihn kennzeichnen.
- Für öffentliche Fachtexte eine Prüfung mit Faktencheck und eine verantwortliche Stelle festlegen.
- Mit Agenturen und Freelancern vereinbaren, wer KI einsetzt und wer kennzeichnet.
- Das Team schulen. Mehr dazu im Ratgeber zur
.KI-Kompetenz nach dem AI Act - Entscheidungen und Mustertexte schriftlich festhalten.
Unterstützung finden
Beratung zum AI Act finden Sie im Schwerpunkt
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Muss man KI-generierte Bilder kennzeichnen?
Nach dem AI Act ja, wenn das Bild ein Deepfake ist. Das ist es, wenn es realen oder realistisch möglichen Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Eine erkennbar unrealistische Illustration braucht kein sichtbares Label. Der Anbieter des Bildgenerators muss das Bild aber maschinenlesbar markieren.
Muss ich KI-Texte im Blog oder Newsletter kennzeichnen?
Muss ein Chatbot sagen, dass er eine KI ist?
Ja. Menschen müssen spätestens beim ersten Kontakt erfahren, dass sie mit einer KI kommunizieren, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter des Chatbots. Anbieter ist auch ein Unternehmen, das den Bot entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt.
Was droht bei fehlender KI-Kennzeichnung ?
Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnung in Deutschland?
Wer kennzeichnet, wenn eine Agentur die Inhalte mit KI erstellt?
Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Rechtsstand vom 19.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn spätestens am 19.01.2027 erneut.
Quellen
Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.
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Verordnung (EU) 2024/1689 ( KI-Verordnung ),Art. 3 Nr. 3 , 4, 39, 40 und 60,Art. 5 Abs. 1 Buchst. f,Art. 50 ,Art. 99 Abs. 4 , 6 und 7,Art. 113 –EUR-Lex , ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024 -
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 7 (Art. 5 ),Nr. 20 (Art. 50 Abs. 7 ),Nr. 38 (Art. 99 ),Nr. 39 (Art. 111 Abs. 4 ),Nr. 40 (Art. 113 ),Art. 4 , Erwägungsgründe 38 und 41 –EUR-Lex , ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026 - Europäische Kommission: Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act, C(2026) 5054 final vom 20.7.2026, Abschnitte 2.3, 3, 4.3, 6, 7 und 8
- Europäische Kommission: Transparency obligations under Article 50 of the AI Act – Questions & Answers (Stand laut Seite 24.07.2026)
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Europäische Kommission: Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten (Code of Practice, deutsche Seite, Stand laut Seite 19.10.2026) -
Europäische Kommission: Commission opinion on the assessment of the Code of Practice on Transparency of AI-generated Content (09.07.2026) -
Europäische Kommission: Signing the Code of Practice on Transparency of AI-generated Content – FAQ (Stand laut Seite 29.07.2026) -
Europäische Kommission: EU Icons for labelling AI-generated content (Stand laut Seite 13.10.2026) -
Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz ( KI-MIG ) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 INr. 223 ,§ 2 Abs. 1 , 3 und 8,§§ 15 bis 17 -
Bundesnetzagentur: KI-Service Desk, Transparenzpflichten -
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 undAbs. 4 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen - YouTube-Hilfe: Offenlegung der Verwendung von Inhalten, die mit generativer KI erstellt wurden