KI-Richtlinie für Unternehmen: kostenloses Muster mit Erläuterungen
Stand: 19.10.2026 · nächste Prüfung bis 19.01.2027
Kurz zusammengefasst
- Eine
ist eine interne Regel. DieKI-Richtlinie KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist EU-Recht und gilt unmittelbar. - Keine Pflicht dem Namen nach:
Kein allgemeines Gesetz schreibt eine KI-Richtlinie vor (Stand: Oktober 2026). Artikel 4 KI-Verordnung verlangt Maßnahmen für die KI-Kompetenz des Personals. Er gilt seit dem 2. Februar 2025, in geänderter Fassung seit dem 27. Juli 2026.- DSGVO:
Unternehmen müssen die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen können ( Art. 5 Abs. 2 ,Art. 24 ). Die Datenschutzkonferenz empfiehlt seit Mai 2024 dokumentierte interne Regeln für KI. - Geschäftsgeheimnisse
schützt das Gesetz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ( § 2 Nr. 1 b GeschGehG). - Betriebsrat:
Seit Juni 2021 nennt das Betriebsverfassungsgesetz KI ausdrücklich. Bei Tools, die objektiv zur Überwachung geeignet sind, hat er ein Mitbestimmungsrecht ( § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch die Verhaltensregeln einerKI-Richtlinie können mitbestimmungspflichtig sein (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
KI-Richtlinie und KI-Verordnung : der Unterschied
| Merkmal | ||
|---|---|---|
| Was ist das? | Interne Regel, etwa als Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung | Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch (EU) 2026/1744 |
| Für wen gilt sie? | Alle, die für Ihr Unternehmen arbeiten |
Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?
Nein, nicht als Dokument mit diesem Namen. Für einzelne Branchen können weitere Vorgaben gelten. Mehrere allgemeine Gesetze verlangen aber Maßnahmen oder setzen sie für einen Schutz voraus. Eine schriftliche Richtlinie deckt diese Maßnahmen gut ab:
| Rechtsquelle | Was sie verlangt | Was die Richtlinie beiträgt |
|---|---|---|
| Regeln und Einweisung als Teil dieser Maßnahmen | ||
| Einhaltung nachweisen können, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen | Dokumentierte Regeln, welche Daten in welche Tools dürfen | |
| Schritte, damit Beschäftigte mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Anweisung verarbeiten | ||
| in der Regel ein Vertrag mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten | Die Freigabe prüft den Vertrag vor der Nutzung | |
| Schutz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen |
Was die Datenschutzaufsicht empfiehlt:
Muster-KI-Richtlinie zum Übernehmen
Das Muster passt für ein kleines oder mittleres Unternehmen, das generative KI nutzt, etwa Textassistenten oder Bildgeneratoren. Kopieren Sie den Text in Ihr Dokument. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Die Erläuterungen gehören nicht in die Richtlinie.
1. Zweck und Geltungsbereich
Erläuterung:
2. Begriffe
Software, die mit KI Texte, Bilder, Audio, Code oder Auswertungen erzeugt, auch als Funktion in vorhandener Software.KI-Tool :- Freigegebenes Tool:
ein KI-Tool , das im Tool-Register steht. - Eingabe:
alles, was Sie in ein KI-Tool eingeben oder hochladen. - Ausgabe:
das Ergebnis eines KI-Tools .
3. Erlaubte und verbotene Tools
Wir nutzen dienstlich nur freigegebene Tools, mit Firmenkonto und auf Firmengeräten. Private Konten sind für dienstliche Aufgaben nicht erlaubt. Neue Tools beantragen Sie bei [KI-Ansprechperson]. Vor der Freigabe prüfen wir:
- Zweck und Nutzen
- Datenschutz: Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in unserem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.
- Speicherort und Einstellungen: kein Training mit unseren Eingaben
- Kosten und Lizenz
- Beteiligung des Betriebsrats, falls vorhanden
Verboten sind:
KI-Systeme , die Emotionen von Beschäftigten ableiten, außer aus medizinischen Gründen oder SicherheitsgründenEntscheidungen über Einstellung, Beförderung oder Kündigung allein durch ein KI-Tool - [weitere Verbote Ihres Betriebs]
Das Tool-Register führen wir als Tabelle:
| Tool | Zweck | Erlaubte Datenklassen | Konto und Einstellungen | Verantwortlich | Nächste Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| [Textassistent] | Entwürfe, Übersetzungen | öffentlich, intern | Firmenkonto, Training aus | [Name] | [Datum] |
Erläuterung:
4. Datenklassen: Was darf in welches Tool?
| Datenklasse | Beispiele | Freigegebenes Tool mit Firmenkonto | Frei zugängliches Tool ohne Vertrag |
|---|---|---|---|
| Öffentlich | Website-Texte, veröffentlichte Preise | erlaubt | erlaubt |
| Intern | Abläufe, Vorlagen ohne Namen | erlaubt | nicht erlaubt |
| Vertraulich | Angebote, Verträge, interne Zahlen | nur laut Register | nicht erlaubt |
| Personenbezogen | Namen, Kundendaten, Bewerbungen | nur laut Register und mit Rechtsgrundlage | nicht erlaubt |
| Geschäftsgeheimnisse | Rezepturen, Quellcode, Kalkulationen | nur mit schriftlicher Freigabe der Geschäftsführung | nicht erlaubt |
Erläuterung:
5. Prüfung der Ergebnisse
- Prüfen Sie jede Ausgabe vor der Nutzung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Prüfen Sie Fakten, Zahlen, Zitate und Quellen an der Originalquelle.
Sie bleiben für Ihre Arbeitsergebnisse verantwortlich, auch mit KI-Hilfe .- Prüfen Sie Texte und Bilder vor der Veröffentlichung auf Rechte Dritter, etwa Marken oder erkennbare Personen.
Erläuterung:
6. Kennzeichnung
- Bilder, Videos und Audios, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und fälschlich echt wirken können (Deepfakes), kennzeichnen wir immer.
Veröffentlichte KI-Texte , die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, kennzeichnen wir. Ausnahme: Eine fachkundige Person hat den Text inhaltlich geprüft, mit Faktencheck, und [Firma] trägt die redaktionelle Verantwortung. Eine Rechtschreibprüfung genügt nicht.Unsere Chatbots, Sprachassistenten und KI-Agenten sagen spätestens beim ersten Kontakt, dass sie eine KI sind, außer das ist offensichtlich.
Erläuterung:
7. Schulung und KI-Kompetenz
Jede Person erhält vor der ersten Nutzung eine Einweisung in diese Richtlinie und in die freigegebenen Tools. Die Einweisung behandelt mindestens: Funktionsweise und Grenzen der Tools, falsche Ergebnisse, Datenklassen und Datenschutz. Wir halten fest, wer wann welche Maßnahme genutzt hat. Eine Auffrischung gibt es [jährlich] und bei neuen Tools.
Erläuterung:
8. Verantwortlichkeiten
- Geschäftsführung: beschließt die Richtlinie und gibt Tools frei.
- KI-Ansprechperson ([Name]): führt das Tool-Register, prüft Anträge, beantwortet Fragen.
- Datenschutzbeauftragte Person, falls benannt: berät bei Tools mit personenbezogenen Daten.
- Führungskräfte: sorgen dafür, dass ihr Team die Regeln kennt.
Erläuterung:
9. Verstöße und Meldewege
Melden Sie Fehler, mögliche Datenpannen und Verstöße sofort an [KI-Ansprechperson]. Betrifft der Fall personenbezogene Daten, informieren Sie auch [Datenschutz]. Eine schnelle Meldung begrenzt den Schaden. Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Folgen haben.
Erläuterung:
10. Überprüfung
[KI-Ansprechperson] prüft diese Richtlinie und das Tool-Register mindestens alle [12] Monate. Sie prüft auch bei neuen Tools, neuen Gesetzen oder nach einem Vorfall. Version [1.0], gültig ab [Datum], beschlossen von [Geschäftsführung].
Erläuterung:
KI-Governance in 7 Schritten
- Verantwortung festlegen: Benennen Sie eine KI-Ansprechperson. Klären Sie, wer Tools freigibt.
- Bestand aufnehmen:
Erfassen Sie alle KI-Tools , auchKI-Funktionen in vorhandener Software. Daraus entsteht das Tool-Register. - Risiko einordnen:
Ist die Nutzung verboten ( Art. 5 KI-Verordnung )? Ist das System hochriskant, etwa bei Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung (Anhang IIINr. 4 )? Dann gelten ab dem 2. Dezember 2027 weitere Betreiberpflichten. Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)? Laut DSK ist das bei KI vielfach der Fall (Rn. 39). - Regeln beschließen: Passen Sie das Muster an und setzen Sie es in Kraft.
- Betriebsrat beteiligen: früh, vor der Einführung.
- Schulen und festhalten: Weisen Sie alle Nutzer ein. Dokumentieren Sie die Maßnahmen.
- Regelmäßig prüfen: mindestens jährlich und bei jedem neuen Tool.
KI-Richtlinie und Betriebsrat
| Vorschrift | Was sie regelt | Bedeutung für KI |
|---|---|---|
| Unterrichtung über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ | ||
| Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung bestimmt sind | Besonders prüfen, wenn ein Tool Eingaben einzelnen Personen zuordnet | |
| Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer | Kann bei Verhaltensregeln berührt sein | |
| Sachverständige nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber | Muss der Betriebsrat KI beurteilen, gilt ein Sachverständiger als erforderlich | |
| Auswahlrichtlinien für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung | Mitbestimmung gilt auch, wenn bei der Aufstellung KI zum Einsatz kommt |
Hinweis zur Betriebsvereinbarung:
Wann externe Hilfe sinnvoll ist
Externe Hilfe lohnt sich etwa, wenn Sie KI in der Personalarbeit einsetzen oder eine Betriebsvereinbarung verhandeln. Beraterinnen und Berater mit diesem Schwerpunkt finden Sie unter
Häufige Fragen zur KI-Richtlinie
Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?
Was gehört in eine KI-Richtlinie für Unternehmen?
Mindestens Geltungsbereich, freigegebene und verbotene Tools, Datenklassen, Prüfung der Ergebnisse, Kennzeichnung, Schulung, Verantwortlichkeiten, Meldewege und ein Termin zur Überprüfung. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt zusätzlich Beispiele für erlaubte und verbotene Einsätze. Dazu kommt ein Tool-Register als Anlage.
Wozu brauchen Unternehmen eine KI-Governance ?
Für wen gilt die KI-Verordnung ?
Muss der Betriebsrat bei einer KI-Richtlinie mitbestimmen?
Dürfen Beschäftigte ChatGPT mit einem privaten Konto nutzen?
Das legt der Arbeitgeber fest. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt dafür Firmenkonten. Arbeitgeber sollen für die berufliche Nutzung Geräte und Konten bereitstellen. Mit privaten Konten können sonst Profile einzelner Beschäftigter entstehen. Das Muster in diesem Ratgeber erlaubt deshalb nur freigegebene Tools mit Firmenkonto.
Wie oft sollten wir die KI-Richtlinie überprüfen?
Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Rechtsstand vom 19.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie das Muster an Ihren Betrieb an. Wir prüfen den Ratgeber spätestens am 19.01.2027 erneut.
Quellen
Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.
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Verordnung (EU) 2024/1689 ( KI-Verordnung ),Art. 2 Abs. 1 und 10,Art. 3 Nr. 4 und 60,Art. 5 Abs. 1 Buchst. f,Art. 26 Abs. 7 ,Art. 50 Abs. 1 , 4 und 5,Art. 113 , Anhang IIINr. 4 –EUR-Lex , ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024 -
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 5 (neuerArt. 4 ) undNr. 40 (Art. 113 ) –EUR-Lex , ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026 - Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (Fragen zu ChatGPT, Nachweis und Governance-Struktur)
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Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5 Abs. 2 ,Art. 9 ,Art. 24 ,Art. 28 ,Art. 32 Abs. 4 ,Art. 33 undArt. 35 –EUR-Lex -
Regulation (EU) 2016/679 (GDPR), englische Sprachfassung, Art. 24 Abs. 2 („data protection policies“) –EUR-Lex - Datenschutzkonferenz (DSK): Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“, Version 1.0 vom 6. Mai 2024, Rn. 12, 31, 36–37, 39, 41–43, 47, 49 und 64–65
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Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2 Nr. 1 -
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 1 Abs. 1 ,§ 77 Abs. 2 und 4,§ 80 Abs. 3 ,§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 undAbs. 2 ,§ 90 ,§ 95 Abs. 2a - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Gesetz vom Juni 2021, BGBl. 2021 I S. 1762)
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.2024 – 1 ABR 16/23, Rn. 25
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Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 2 Abs. 2