KI und Datenschutz: 10 Prüfpunkte vor dem Einsatz von ChatGPT, Copilot & Co.
Stand: 20.10.2026 · nächste Prüfung bis 20.01.2027
Kurz zusammengefasst
- Rechtsgrundlage:
Jeder Verarbeitungsschritt mit personenbezogenen Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien sind nur ausnahmsweise erlaubt ( Art. 9 DSGVO). - Auftragsverarbeitung:
Verarbeitet der KI-Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. - USA:
Übermittlungen an US-Organisationen auf der „Data Privacy Framework List“ erlaubt der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795. Laut EUR-Lex ist er in Kraft. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil, das ihn bestätigte, ist beim Gerichtshof der EU anhängig (Stand: 20.10.2026). - Folgenabschätzung:
Bei KI ist laut Datenschutzkonferenz vielfach eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig. Dann ist auch ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ( § 38 Abs. 1 BDSG). - Private Konten: Manche Anbieter nutzen Eingaben aus Privatversionen zum Training, wenn Nutzer das nicht abschalten (Stand: Oktober 2026). Die DSK empfiehlt Firmenkonten.
KI-Verordnung :Die KI-Verordnung (AI Act) lässt die DSGVO grundsätzlich unberührt (Art. 2 Abs. 7 ). Beide Gesetze gelten nebeneinander.
Wann ist der Einsatz von KI DSGVO-konform?
10 Prüfpunkte vor dem Einsatz von ChatGPT, Copilot & Co.
Die Liste folgt der DSGVO und der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 6. Mai 2024. Sie ist eine Arbeitshilfe, keine gesetzliche Liste.
- 1. Zweck und Rechtsgrundlage
sind für jeden Einsatz festgelegt ( Art. 6 und 9 DSGVO). - 2. Auftragsverarbeitung ist mit dem Anbieter geregelt.
- 3. Speicherort und Drittlandtransfer
sind bekannt und abgesichert ( Art. 44 ff.). - 4. Training und Verlauf sind bewusst eingestellt.
- 5. Datenschutz-Folgenabschätzung
ist geprüft und, falls nötig, erstellt ( Art. 35 ). - 6. Betroffene
sind informiert ( Art. 13 und 14). - 7. Ergebnisse über Personen
prüft ein Mensch, Entscheidungen trifft ein Mensch ( Art. 5 , 16 und 22). - 8. Löschung und Auskunft
funktionieren auch im KI-Tool (Art. 15 bis 17). - 9. Zugriff, Konten und Protokolle
sind geregelt ( Art. 32 ). - 10. Regeln, Schulung und Verzeichnis
sind schriftlich festgehalten ( Art. 30 ).
1. Zweck und Rechtsgrundlage festlegen
2. Auftragsverarbeitung regeln
Nutzen Sie ein Cloud-Tool für eigene Zwecke, ist der Anbieter häufig Ihr Auftragsverarbeiter (DSK, Rn. 32). Dann gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Die Anbieter in der Tabelle unten nennen ihn „Data Processing Addendum“ oder „Data Protection Addendum“ (DPA). Der Vertrag regelt unter anderem:
- Verarbeitung nur auf Ihre dokumentierte Weisung
- Vertraulichkeit der Personen, die die Daten verarbeiten
- Regeln für weitere Auftragsverarbeiter
- Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen
- Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende
3. Speicherort und Drittlandtransfer prüfen
4. Training und Verlauf einstellen
5. Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen
6. Betroffene informieren
7. Ergebnisse prüfen und Menschen entscheiden lassen
8. Löschung und Betroffenenrechte sichern
9. Zugriff, Konten und Protokolle regeln
Microsoft Copilot zeigt laut Microsoft nur Firmendaten, für die ein Nutzer mindestens Leserechte hat. Räumen Sie Berechtigungen deshalb vor dem Start auf. Kommen neue Datenquellen hinzu, etwa für Antworten aus eigenen Dokumenten (RAG), prüfen Sie jedes Mal die Zugriffsrechte. Das empfiehlt die DSK in ihrer Orientierungshilfe zu technischen Maßnahmen (Abschnitt 2.4.7).
10. Regeln, Schulung und Verzeichnis festhalten
ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini: Privat- und Business-Version
Die Tabelle gibt Angaben der Anbieter auf ihren eigenen Seiten wieder, abgerufen am 20.10.2026 (Stand: Oktober 2026). Sie ist keine Empfehlung und keine Bewertung. Prüfen Sie vor dem Vertrag den aktuellen Stand.
| Merkmal | ChatGPT (OpenAI) | Microsoft Copilot | Gemini (Google) |
|---|---|---|---|
| Privat-Version | ChatGPT mit privatem Konto | Copilot-App mit privatem Microsoft-Konto | Gemini-App mit privatem Google-Konto |
| Training mit Eingaben der Privat-Version | möglich, abschaltbar in den Datenkontrollen | nein, laut Microsoft kein Training der Basismodelle mit Prompts, Antworten und Dateiinhalten (neue App seit 18.08.2026) | möglich, wenn die Einstellung „Keep Activity“ an ist; Menschen prüfen einen Teil der Chats |
| Business-Version | ChatGPT Business, ChatGPT Enterprise | Microsoft Copilot (früher Microsoft 365 Copilot) mit Firmenkonto | Gemini in Google Workspace |
| Training mit Eingaben der Business-Version | standardmäßig nein, außer der Kunde stimmt ausdrücklich zu | nein, laut Microsoft kein Training der Basismodelle mit Prompts, Antworten und Firmendaten | nein, nicht ohne Erlaubnis des Kunden |
| Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Business) | ja, für ChatGPT Business, ChatGPT Enterprise und die API | ja, für Prompts und Antworten; nicht für Suchanfragen an Bing | ja, Cloud Data Processing Addendum |
| Speicherung in Europa (Business) | Enterprise und Edu: Speicherung im EWR und in der Schweiz für neue Kunden wählbar, für berechtigte Kunden auch die Modellberechnung; ausgenommen sind laut OpenAI unter anderem Websuche und externe Integrationen. Business: Speicherregion beim Abschluss wählbar, Einführung schrittweise, Regionen nicht genannt, die Verarbeitung ist nicht erfasst; eine Kopie aller Prompts und Antworten liegt befristet in den USA | Datenregion Europa für Prompts und Antworten: Speicherung in vielen Editionen, etwa ab Business Standard, Verarbeitung nur in einzelnen Editionen wie Enterprise Plus oder mit Zusatzpaket; nicht erfasst sind laut Google unter anderem Gemini Notebook, Protokolle und Cache |
Auch mit einer Business-Version bleiben die 10 Prüfpunkte Ihre Aufgabe.
Was Mitarbeitende nie eingeben sollten
| Datenklasse | Beispiele | Grund |
|---|---|---|
| Gesundheitsdaten wie die Einnahme von Medikamenten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten | ||
| Kunden- und Beschäftigtendaten ohne Rechtsgrundlage | ||
| Rezepturen, Kalkulationen, Quellcode, nicht öffentliche Angebote | Schutz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen | |
| Zugangsdaten | Wer sie liest, kommt in Ihre Systeme; das BSI rät zu sparsamem Umgang mit sensiblen Daten (M18) |
Namen zu entfernen reicht oft nicht, denn der Zusammenhang kann eine Person erkennbar machen (DSK, Rn. 49). Ein Beispiel der DSK ist der Entwurf eines Arbeitszeugnisses für einen Kundenberater in einem genannten Autohaus. Er kann Personenbezug haben, wenn erkennbar ist, aus welchem Unternehmen und wann die Anfrage kam (Rn. 50 und 51). Eine Tabelle, welche Datenklasse in welches Tool darf, bietet die Muster-Richtlinie im Ratgeber
EU-Hosting und lokale Modelle: Kriterien statt Produktliste
Ein Serverstandort in der EU ersetzt nicht die übrigen Prüfpunkte. Die DSK hält technisch geschlossene Systeme für vorzugswürdig (Rn. 20). Geschlossen heißt: Die Daten bleiben in einer abgegrenzten Umgebung, und nur ein enger Nutzerkreis hat Zugriff. Außerdem trainiert der Anbieter nicht mit den Eingaben (Rn. 16).
| Kriterium | Prüffrage |
|---|---|
| Speicherort | Wo liegen Eingaben, Dateien und Verläufe? Wo rechnet das Modell? OpenAI etwa trennt Datenresidenz und Inferenzresidenz. |
| Ausnahmen | Welche Funktionen verlassen die Region, etwa Websuche, Erweiterungen, Modelle anderer Anbieter oder Kopien zur Missbrauchskontrolle? |
| Training und Speicherdauer | Trainiert der Anbieter mit Ihren Daten, und wie lange speichert er Eingaben? |
| Herkunft des Modells | Wurde das Modell rechtmäßig entwickelt, und kann es selbst personenbezogene Daten enthalten? |
Wann externe Hilfe sinnvoll ist
Externe Hilfe lohnt sich etwa, wenn Sie eine DSFA erstellen, Gesundheits- oder Bewerberdaten verarbeiten oder einen eigenen Chatbot für Kunden planen. Ihren Datenschutzbeauftragten sollten Sie bei Entscheidungen über KI stets einbinden (DSK, Rn. 31). Beratungen mit diesem Schwerpunkt finden Sie unter
Häufige Fragen zu KI und Datenschutz
Ist ChatGPT DSGVO-konform?
Nicht von sich aus, denn die DSGVO bewertet Ihre konkrete Nutzung, nicht das Tool. Bei ChatGPT Business und Enterprise trainiert OpenAI laut eigener Seite standardmäßig nicht mit Geschäftsdaten. Für beide bietet OpenAI einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an (Stand: Oktober 2026). Bei privaten Konten kann OpenAI Eingaben zum Training nutzen, wenn Sie das nicht in den Datenkontrollen abschalten. Für personenbezogene Daten brauchen Sie in jedem Fall eine Rechtsgrundlage, müssen Betroffene informieren und eine Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen.
Wie nutzen Unternehmen ChatGPT datenschutzkonform?
Nutzen Sie Firmenkonten, wie es die Datenschutzkonferenz empfiehlt, etwa in einer Business-Version, und klären Sie die Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter. Schalten Sie das Training mit Eingaben ab. Legen Sie schriftlich fest, welche Daten hinein dürfen, und schulen Sie Ihr Team. Prüfen Sie für jeden Einsatz mit personenbezogenen Daten Rechtsgrundlage, Drittlandtransfer, Informationspflichten und die Datenschutz-Folgenabschätzung.
Was regelt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung bei KI-Tools ?
Wann braucht ein KI-Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Dürfen Unternehmen KI-Tools von US-Anbietern nutzen?
Welche Daten dürfen Mitarbeitende nicht in KI-Tools eingeben?
Was fällt nicht unter personenbezogene Daten?
Anonyme Informationen, die sich auf keine identifizierbare Person beziehen, fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26). Auch Daten juristischer Personen, etwa Name, Rechtsform und Kontaktdaten einer GmbH, sind nicht erfasst (Erwägungsgrund 14), ebenso Daten Verstorbener (Erwägungsgrund 27). Namen von Ansprechpersonen in einer Firma sind aber personenbezogene Daten. Der Personenbezug kann sich zudem aus vielen Merkmalen und dem Zusammenhang ergeben.
Ersetzt die KI-Verordnung die DSGVO?
Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Stand vom 20.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Anbieterangaben haben wir am 20.10.2026 von den Seiten der Anbieter abgerufen. Wir prüfen den Ratgeber spätestens am 20.01.2027 erneut.
Quellen
Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.
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Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4 Nr. 1 ,Art. 5 Abs. 1 Buchst. d,Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f,Art. 9 Abs. 1 und 2,Art. 13 Abs. 1 ,Art. 14 Abs. 1 ,Art. 15 bis 17,Art. 22 Abs. 1 und 2,Art. 25 ,Art. 28 Abs. 1 , 3 und 9,Art. 30 Abs. 1 und 5,Art. 32 ,Art. 35 Abs. 1 ,Art. 44 undArt. 46 Abs. 2 Buchst. c, Erwägungsgründe 14, 26 und 27 –EUR-Lex -
EUR-Lex : Dokumentinformationen zur Verordnung (EU) 2016/679, Abschnitt „Relationship between documents“ (nur Berichtigungen; Änderungsvorschläge COM(2025) 501 und COM(2025) 837) -
Europäische Kommission: Vorschlag COM(2025) 501 vom 21.5.2025 zur Ausweitung von Erleichterungen für KMU auf kleine Midcap-Unternehmen, Erwägungsgründe 8 und 9, Art. 1 Nr. 2 (neuerArt. 30 Abs. 5 DSGVO) –EUR-Lex -
Verordnung (EU) 2024/1689 ( KI-Verordnung ), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026,Art. 2 Abs. 7 ,Art. 4 ,Art. 4a ,Art. 50 undArt. 59 –EUR-Lex - Datenschutzkonferenz (DSK): Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“, Version 1.0 vom 6. Mai 2024, Rn. 1, 4, 9, 12–13, 16–17, 20, 24, 26–27, 29, 31–32, 36, 38–41, 43–46, 48–52, 62 und 64–65
-
Datenschutzkonferenz (DSK): Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen , Version 1.0, Stand Juni 2025, Abschnitt 1 (S. 3) und Abschnitt 2.4.7 -
Datenschutzkonferenz (DSK): Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist (nicht-öffentlicher Bereich), Version 1.1 vom 17.10.2018, Nr. 11 -
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI): Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots vom 13.11.2023,Nr. 4 , 5 und 8 -
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW): KI-Verordnung kommt, Datenschutz bleibt - Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA): Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models, angenommen am 17.12.2024, Executive summary (S. 2–4)
-
EUR-Lex : Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10.7.2023 zum DatenschutzrahmenEU-USA ,Art. 1 , mit Dokumentinformationen (Status „In force“, „Confirmed by“ T-553/23) - Amtsblatt der EU, C/2025/6610 vom 22.12.2025: Rechtsmittel von Philippe Latombe vom 31.10.2025 gegen das Urteil des Gerichts vom 3.9.2025 in der Rechtssache T-553/23 (Rechtssache C-703/25 P)
- Gerichtshof der Europäischen Union, InfoCuria: Rechtssache C-703/25 P, Latombe/Kommission, Angaben zur Rechtssache (Status „Anhängig“)
-
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 38 Abs. 1 -
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2 Nr. 1 -
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 6 -
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Generative KI-Modelle – Chancen und Risiken für Industrie und Behörden, Version 2.0 vom 17.01.2025, Abschnitt 5, M18 und M19 - OpenAI: Enterprise privacy at OpenAI (Stand laut Seite 8.1.2026), Abschnitte Ownership, General FAQ und ChatGPT Business FAQ
- OpenAI: EU Privacy Policy (Stand laut Seite 24.8.2026), Abschnitte zur Nutzung von Inhalten für das Training, Abschnitt 5 (Data controls) und Angaben zum Verantwortlichen im EWR
- OpenAI Help Center: Data residency and inference residency for ChatGPT, Abschnitte Overview, Eligibility, Supported regions und Data that may be stored outside the selected region
- OpenAI Help Center: Where your ChatGPT Business content is stored, Abschnitte zur Regionswahl und zu Safety- und Abuse-Monitoring-Daten in den USA
- Microsoft Learn: Data, Privacy, and Security for Microsoft Copilot (Stand laut Seite 9.7.2026), Abschnitte zu Training, EU Data Boundary und Datenresidenz
- Microsoft Learn: Data, privacy, and security for web search in Microsoft Copilot and Microsoft Copilot Chat (Stand laut Seite 18.8.2026)
- Microsoft Support: Microsoft Copilot for individuals – your privacy controls and choices (neue App ab 18.8.2026)
- Microsoft Support: Microsoft Copilot for individuals – your activity history (neue App ab 18.8.2026), Hinweis zum Training der Basismodelle
- Google Workspace Help: Generative AI in Google Workspace Privacy Hub (Stand laut Seite 6.10.2026), Abschnitte Model training und Security and compliance
- Google Workspace Help: Choose a geographic location for your data (Editionen für Speicherung und Verarbeitung, Regionen)
- Google Workspace Help: Google Workspace Data Regions – Data covered by data regions (Gemini app und Google Workspace with Gemini; Abschnitt Other editions, services, data types, and data states)
- Google: Gemini Apps Privacy Hub (Stand laut Seite 19.10.2026), Abschnitte zu Keep Activity, menschlicher Prüfung und temporären Chats