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KI im Handwerk und Bau: 15 Anwendungsbeispiele vom Angebot bis zur Baustelle

Stand: 20.10.2026 · nächste Prüfung bis 04.01.2027

KI im Handwerk hilft Betrieben laut ZDH und Handwerkskammer Dortmund vor allem bei Büroarbeit, Dokumentation und Kundenkommunikation. Das handwerkliche Können selbst ersetzt sie laut dem Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) bisher nicht. Dieser Ratgeber zeigt 15 Anwendungsbeispiele für Handwerks- und Baubetriebe mit 5 bis 50 Beschäftigten. Er erklärt, was ohne IT-Abteilung geht, welche Pflichten im Kundenkontakt gelten und welche Förderung es gibt. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Kurz zusammengefasst

  • Einsatzfelder: Laut ZDH kann KI bei der Datenerfassung, der Planung von Arbeitsprozessen und in der Kundenkommunikation unterstützen.
  • Kein Ersatz für das Handwerk: Laut ZDH-Präsident kann KI handwerkliches Können bisher nicht ersetzen.
  • Ohne IT-Abteilung: Allgemeine KI-Werkzeuge nutzen Betriebe laut Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk mit minimalem Aufwand. KI-Funktionen in Branchensoftware nutzen sie, ohne sich mit der Technik im Hintergrund befassen zu müssen.
  • KI-Hinweis: Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots und Telefonassistenten Menschen informieren, dass sie mit einer KI sprechen, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter des Systems.
  • Datenschutz: Geben Sie Kundendaten nur ein, wenn es nötig ist. Verarbeitet ein KI-Dienst personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.
  • Kostenlose Beratung: Handwerkskammern und Fachverbände beraten ihre Mitglieder laut ZDH unentgeltlich. Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk endet 2026, die Zentren des neuen Netzwerks ab 2027 müssen kostenfrei beraten.
  • Förderung (Stand: Oktober 2026): Das BAFA bezuschusst eine Einzelberatung durch registrierte Berater für Anträge bis 31.12.2026, beginnen dürfen Sie erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle. Der Digitalbonus.Bayern zahlt kleinen gewerblichen Betrieben in Bayern unter 50 Beschäftigten bis zu 50 Prozent, für Handwerkersoftware im Standard bis 7.500 Euro, nur für noch nicht begonnene Maßnahmen.

15 Anwendungsbeispiele vom Büro bis zur Baustelle

Die Beispiele stammen vom ZDH, von der Handwerkskammer Dortmund, den Mittelstand-Digital Zentren (MDZ) Handwerk und Bau und dem vom Land NRW geförderten Projekt KIDiHa. Wie oft Betriebe sie nutzen, geben wir nicht an.

BereichBeispielWas Sie prüfen müssen
AngebotKundenwünsche nach dem Termin diktieren, die KI erstellt daraus Angebotsbausteine (KIDiHa mit einer Tischlerei)Positionen, Mengen und Preise vor dem Versand prüfen. Kundendaten nur in freigegebene Werkzeuge eingeben.
KalkulationMengen und Kosten aus digitalen Plänen ermitteln, Material und Personal planen (MDZ Bau)Plan-Stand prüfen. Mit der eigenen Nachkalkulation vergleichen.
AusschreibungLeistungsverzeichnisse vor dem Angebot auf Unstimmigkeiten und Fehler durchsuchen (MDZ Handwerk)Treffer sind Hinweise, keine Entscheidung. Offene Fragen mit dem Auftraggeber klären.
AufmaßMaße per Smartphone-App, Laser oder Drohne erfassen, Grundrisse und Materialmengen berechnen; KI wertet Dachaufnahmen aus (MDZ Handwerk, ZDH)Nötige Genauigkeit vorher klären. Wichtige Maße von Hand nachmessen.
BautagebuchKI erstellt Bautagebücher, Checklisten und Protokolle (Handwerkskammer Dortmund)Datum, Personal, Leistungen und Behinderungen prüfen. Den Eintrag erst nach Ihrer Freigabe speichern.
Fotodokumentation und MängelBildanalyse erkennt auf Fotos Mängel oder Abweichungen früh; Drohnen dokumentieren Bauschäden (MDZ Bau, ZDH)Ein KI-Befund ersetzt keine fachliche Prüfung. Fotos mit erkennbaren Personen: Datenschutz beachten.
BaufortschrittDrohnen oder Sensoren erfassen den Baufortschritt, KI wertet die Daten in Echtzeit aus (MDZ Bau)Bilder können Beschäftigte zeigen. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Technik mit, die Verhalten oder Leistung überwachen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Termin- und EinsatzplanungSoftware wählt den Monteur mit passender Qualifikation und plant die Route (KIDiHa)Den Plan kontrollieren. KI, die Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuweist, kann hochriskant sein, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III Nr. 4 KI-Verordnung).
KundenanfragenText-KI entwirft Antworten auf E-Mails; ein Chatbot beantwortet Anfragen rund um die Uhr (MDZ Handwerk, ZDH)Entwürfe vor dem Senden lesen. Ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, außer das ist offensichtlich (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung).
Social Media und Website-TexteKI liefert Textvorschläge für Posts und Websitetexte, das Team passt sie an (KIDiHa, MDZ Handwerk)Aussagen und Versprechen prüfen. Realistische KI-Bilder von Arbeiten, die es so nicht gibt, können irreführen (§ 5 UWG).
StellenanzeigenText-KI entwirft Stellenanzeigen (MDZ Handwerk)Neutral formulieren (§ 11 AGG). KI, die Bewerbungen sichtet oder Bewerber bewertet, gilt in der Regel als hochriskant, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027.
ÜbersetzungMonteure schreiben Berichte in ihrer Muttersprache, die Software übersetzt sie ins Deutsche (ZDH)Fachbegriffe und Sicherheitshinweise von einer sprachkundigen Person prüfen lassen.
RechnungseingangSoftware übernimmt Dateneingabe und Dokumentenverarbeitung, etwa bei Belegen; auch Buchhaltungssoftware enthält KI-Funktionen (ZDH, MDZ Handwerk)Beträge und Buchungsvorschläge stichprobenartig prüfen. Eine E-Rechnung ist schon strukturiert und elektronisch verarbeitbar (§ 14 Abs. 1 UStG).
WissenssicherungErfahrungswissen älterer Fachkräfte als internes Nachschlagewerk festhalten (Handwerkskammer Dortmund, KIDiHa)Nur geprüfte Inhalte aufnehmen. Betriebsgeheimnisse schützen.
WartungsplanungKI erkennt Wartungsbedarf an Anlagen, bevor eine Reparatur teuer wird, und hilft bei der Terminplanung (ZDH, MDZ Bau)Den Zugriff auf Daten von Kundenanlagen vertraglich regeln. Vereinbarte Wartungstermine gelten weiter.

Telefon: KI-Anrufbeantworter können Anfragen annehmen, Details erfragen und dokumentieren (MDZ Handwerk). Anrufer müssen spätestens zu Beginn erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, außer das ist offensichtlich (Artikel 50 Absatz 1 und 5 KI-Verordnung, siehe KI-Kennzeichnungspflicht). Die Pflicht trifft den Anbieter; prüfen Sie bei einem gekauften System also die Ansage. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar (§ 201 StGB); klären Sie vor einer Aufzeichnung deshalb die Einwilligung. Informieren Sie Anrufer nach Artikel 13 DSGVO, und verarbeitet ein Dienstleister die Daten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.

Was ohne IT-Abteilung geht

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk unterscheidet drei Wege zur KI. Die ersten beiden nutzen fertige Werkzeuge oder Software. Um die Technik im Hintergrund muss sich der Betrieb dabei laut dem Zentrum nicht kümmern.

WegWofürAchten Sie auf
Allgemeine KI-Werkzeuge, etwa Text- und Bild-KITexte, Zusammenfassungen, Übersetzungen, EntwürfeEin Firmenkonto statt privater Konten. Laut ZDH lässt sich die Nutzung Ihrer Eingaben zum Training in der Regel mit kostenpflichtigen Versionen ausschließen, bei kostenfreien meist nicht.
KI-Funktionen in vorhandener Branchensoftware, etwa Handwerker-, Buchhaltungs- oder LagersoftwareAngebote, Einsatzplanung, Belege, DokumentationWelche Daten die Funktion nutzt, ob Zusatzkosten entstehen und ob Sie die Funktion abschalten können.
Eigene Anwendung mit Partnern, etwa Start-ups oder TechnologiefirmenAufgaben, für die es keine passende Software gibtAufwand, Daten und Wartung. Wer ein KI-System entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, kann Anbieter nach der KI-Verordnung sein (Artikel 3 Nummer 3).

Ein Referent des MDZ Handwerk riet 2026, zuerst die Probleme im Betrieb anzusehen und dann über KI zu entscheiden. 2025 empfahl er, die Daten vorher zu ordnen. Auch das MDZ Bau rät, zuerst die Prozesse zu bestimmen, die KI verbessern soll.

Wird das Handwerk durch KI ersetzt?

Laut ZDH-Präsident Jörg Dittrich kann KI handwerkliches Können und handwerkliche Fähigkeiten bisher nicht ersetzen. Die handwerkliche Tätigkeit selbst sei durch KI nicht ersetzbar, sagte er im September 2025. Nutzen sieht er etwa bei unbeliebten Verwaltungsaufgaben. Auf einem Podium der Handwerkskammer Dortmund waren sich die Teilnehmenden 2025 sicher: „Handwerk wird Handwerk bleiben“. Sie wollen KI vor allem dort einsetzen, wo sie Zeit spart, Daten strukturiert oder Dokumentationen erstellt.

Im Leitfaden des MDZ Bau nennt der Bund Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten KI ein Werkzeug, keinen Ersatz. Der Mensch bleibe der zentrale Akteur im Gestaltungsprozess. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure beschreibt, wie sich die Rolle der Planenden verschiebt: Sie bewerten Entwurfsvarianten früher, statt erst nachträglich zu kontrollieren.

Eine Prognose für Arbeitsplätze geben diese Quellen nicht, und wir geben keine. Unsere Einordnung: Die Beispiele dieses Ratgebers betreffen vor allem Büro und Dokumentation. Die Arbeit am Bauwerk erledigen in diesen Beispielen Menschen. Roboter und kollaborative Roboter (Cobots) nannte der Referent des MDZ Handwerk 2026 als Entlastung auf der Baustelle.

Datenschutz, KI-Hinweis und Betriebsrat

Kundendaten und Fotos

  • Datenschutz gilt, sobald personenbezogene Daten in die KI gelangen, etwa Namen, Adressen oder Fotos von Personen. Der ZDH rät, darauf möglichst zu verzichten oder die Daten vorher zu pseudonymisieren.
  • Geräte und Training: Laut ZDH sollten Beschäftigte KI nur auf dienstlichen Geräten nutzen. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihre Eingaben zum Training verwendet.
  • Dienstleister: Verarbeitet ein KI-Dienst personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.
  • Information: Erheben Sie Daten direkt beim Kunden, etwa im Chat, informieren Sie ihn dabei unter anderem über Zweck und Rechtsgrundlage (Artikel 13 Absatz 1 DSGVO).
  • Referenzfotos: Sind Personen erkennbar, braucht es laut ZDH regelmäßig eine Einwilligung für Aufnahme und Veröffentlichung. Der ZDH rät, keine Personen abzubilden.

KI-Hinweis im Kundenkontakt

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act). Chatbots und Sprachassistenten müssen spätestens beim ersten Kontakt klar zeigen, dass ein KI-System antwortet, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter. Das ist auch Ihr Betrieb, wenn er den Assistenten entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt (Artikel 3 Nummer 3). Bei Beratungsangeboten empfiehlt der ZDH-Praxisleitfaden zusätzlich einen Hinweis, wie man bei Bedarf einen Menschen erreicht.

Realistische KI-Bilder können Deepfakes sein: Sie ähneln wirklichen Personen, Orten oder Gegenständen und wirken fälschlich echt (Artikel 3 Nummer 60). Wer beruflich ein KI-System nutzt, das solche Inhalte erzeugt, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind (Artikel 50 Absatz 4). Mustertexte und Grenzfälle erklärt der Ratgeber KI-Kennzeichnungspflicht.

Beschäftigte und Betriebsrat

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden (§ 1 Absatz 1 BetrVG). Gibt es einen, muss der Arbeitgeber ihn über die Planung von Arbeitsabläufen unterrichten. Das umfasst ausdrücklich den Einsatz von KI (§ 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG). Bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung bestimmt sind, bestimmt er mit (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG). Laut Bundesarbeitsgericht reicht es, dass die Einrichtung dafür objektiv geeignet ist (1 ABR 16/23, Rn. 25).

Nutzt Ihr Betrieb ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich, ist er Betreiber (Artikel 3 Nummer 4). Dann muss er Maßnahmen für die KI-Kompetenz seines Teams ergreifen (Artikel 4 KI-Verordnung). Ein bestimmtes Zertifikat ist laut ZDH nicht vorgeschrieben. Mehr im Ratgeber KI-Schulungspflicht nach dem AI Act und unter KI-Schulung für Unternehmen.

Kosten und Förderung

Feste Preise nennen wir nicht. Die Kosten bestimmen vor allem Lizenzen, Einrichtung, Anbindung an Ihre Software, Schulung und interne Zeit für Kontrollen. Mehr in den Ratgebern Was kostet KI-Beratung? und KI-Kosten.

Kostenlose Beratung

  • Handwerkskammern und Fachverbände: Laut ZDH haben sie ein eigenes Netzwerk aus Betriebsberatern und Beauftragten für Innovationen. Deren Beratung ist für Mitglieder unentgeltlich.
  • Mittelstand-Digital: Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk endet laut ZDH 2026. Ab 2027 fördert der Bund ein neues Netzwerk, in dem das Handwerk ausdrücklich mitgedacht werden soll. Alle neuen Zentren decken Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit ab. Ihre Angebote müssen für KMU kostenfrei sein (Förderbekanntmachung, Nr. 1, 2.3 und 3.1.1). Im Januar 2027 starten die ersten fünf regionalen Zentren. Bundesweite Zentren für Branchen wie Handwerk und Bau sind laut mittelstand-digital.de in der Antragstellung (Beitrag vom 19.10.2026). Mehr unter Mittelstand-Digital Zentren und Kostenlose KI-Beratung.

Zuschüsse

  • BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen: Je nach Region 50 oder 80 Prozent von höchstens 3.500 Euro Beratungskosten, also höchstens 1.750 oder 2.800 Euro. Gefördert wird nur Einzelberatung durch beim BAFA registrierte Berater. Beratung, die auf den Kauf von Produkten des Beraters zielt, ist ausgeschlossen. Den Antrag stellen Sie über eine Leitstelle, etwa die beim ZDH. Beginnen dürfen Sie erst nach deren Informationsschreiben. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026.
  • Digitalbonus.Bayern: Für kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Bis zu 50 Prozent, im Standard bis 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus bis 30.000 Euro. Handwerkersoftware fällt in den Standard, KI nennt das Programm als Beispiel für Plus. Beratung und Schulung zählen nur für die einzuführende Anwendung. Nicht gefördert werden etwa Standard-Software, Vermessungsgeräte, Scanner, begonnene Maßnahmen und Ausgaben unter 4.000 Euro. Laufzeit bis 31.12.2027. Jeden Monat gibt es ein festes Kontingent an Anträgen. Das Kontingent für Oktober 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind ab dem 2. November 2026 möglich.
  • Baden-Württemberg: Im Programm Beratungen für den Mittelstand fördert das Land für kleine und mittlere Handwerksbetriebe bis zu vier Beratungstagewerke je Betrieb und Jahr. Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände beraten laut Ministerium überwiegend kostenlos. Allgemeine Betriebsberatungen fördert die Verwaltungsvorschrift im Handwerk nur in den Kammerbezirken Reutlingen und Heilbronn-Franken. Sonst gilt sie für Konditoren, Bäcker und das Kfz-Gewerbe sowie für Spezialthemen wie Umweltschutz oder Messen. KI nennt die Verwaltungsvorschrift nicht als eigenes Thema.
  • Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz: Ein Förderbereich heißt „Digitalisierung, Künstliche Intelligenz“. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent, höchstens 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Für diesen Förderbereich ist eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer nötig, für Handwerksbetriebe der Handwerkskammer. Den Antrag stellen Sie vor der Beauftragung.

Alle Programme mit Status finden Sie unter Förderprogramme und im Ratgeber KI-Förderung 2026.

Start-Checkliste für Betriebe mit 5 bis 50 Beschäftigten

  • Eine Aufgabe wählen, die im Büro viel Zeit kostet, etwa Angebote, Bautagebuch oder Kundenanfragen.
  • Prüfen, ob Ihre Branchensoftware schon eine KI-Funktion hat.
  • Festlegen, welche KI-Werkzeuge erlaubt sind, mit Firmenkonten auf dienstlichen Geräten.
  • Regeln für Kundendaten, Fotos und Betriebsgeheimnisse aufschreiben, etwa in einer KI-Richtlinie.
  • Beim Anbieter die Auftragsverarbeitung und die Nutzung Ihrer Eingaben zum Training klären.
  • Bei Chatbot und Telefonassistent prüfen, ob der KI-Hinweis zu Beginn erscheint.
  • Den Betriebsrat einbinden, falls es einen gibt.
  • Das Team einweisen und die Einweisung dokumentieren.
  • Die kostenlose Beratung Ihrer Handwerkskammer nutzen und Förderung vor dem Auftrag beantragen.
  • Vorher die heutige Dauer messen und nach einigen Wochen vergleichen.

Wann externe Hilfe sinnvoll ist

Für eine erste Orientierung bietet sich die kostenlose Beratung der Handwerkskammer an. Externe Hilfe lohnt sich eher, wenn KI an Ihre Branchensoftware angebunden werden soll oder ein eigener Assistent entsteht. Fragen Sie jede Beratungsfirma, ob sie eigene Software verkauft.

Firmen mit Branchenbezug zeigen die Seiten KI-Beratung für das Handwerk und KI-Beratung für die Baubranche. Anbieter in Ihrem Bundesland finden Sie unter KI-Beratung nach Region. Hilfe bei der Auswahl geben die Ratgeber KI-Berater finden und KI im Unternehmen einführen.

Häufige Fragen zu KI im Handwerk

Wird das Handwerk durch KI ersetzt?

Der ZDH-Präsident sagte im September 2025, KI könne handwerkliches Können und handwerkliche Fähigkeiten bisher nicht ersetzen, und die handwerkliche Tätigkeit selbst sei durch KI nicht ersetzbar. Nutzen sieht er etwa bei Datenerfassung, Planung, Kundenkommunikation und unbeliebten Verwaltungsaufgaben. Das ist eine Einschätzung, keine Prognose für einzelne Berufe oder Arbeitsplätze, und wir geben keine.

Welche Beispiele für KI im Handwerk gibt es?

ZDH, Handwerkskammer Dortmund, Mittelstand-Digital Zentren und das NRW-Projekt KIDiHa nennen etwa Angebote aus diktierten Kundenwünschen, KI-erstellte Bautagebücher, digitales Aufmaß und Routenplanung. Dazu kommen Chatbots für Kundenanfragen, Übersetzungen für Beschäftigte und die Sicherung von Erfahrungswissen. Wie oft Betriebe diese Anwendungen nutzen, sagen die Quellen nicht.

Wie hilft KI bei Angebotserstellung und Kalkulation im Handwerk?

KI kann diktierte Kundenwünsche in Angebotsbausteine umwandeln, Leistungsverzeichnisse auf Fehler durchsuchen und Mengen aus digitalen Plänen ermitteln. Positionen, Mengen und Preise prüfen Sie trotzdem selbst, bevor Sie das Angebot versenden. Verarbeitet der Anbieter dabei Kundendaten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.

Kann KI ein Bautagebuch schreiben?

Ja, KI kann Einträge für Bautagebücher, Checklisten und Protokolle entwerfen. KI-erstellte Bautagebücher zeigte die Handwerkskammer Dortmund 2025 als Beispiel aus der Praxis. Datum, Personal, Leistungen und Behinderungen sollte trotzdem ein Mensch prüfen, bevor der Eintrag gespeichert wird. Sind Personen auf Fotos erkennbar, gilt der Datenschutz.

Werden Architekten von KI ersetzt?

Im Leitfaden des Mittelstand-Digital Zentrums Bau nennt der Bund Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten KI ein Werkzeug, keinen Ersatz. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure nennt KI einen Hebel und beschreibt, dass Planende Entwurfsvarianten früher bewerten. Eine Prognose für Arbeitsplätze enthalten diese Aussagen nicht, und wir geben keine.

Muss ein KI-Telefonassistent sagen, dass er eine KI ist?

Ja. Seit dem 2. August 2026 müssen Anrufer spätestens zu Beginn erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, außer das ist offensichtlich (Artikel 50 Absatz 1 und 5 KI-Verordnung). Die Pflicht trifft den Anbieter, und Anbieter ist auch Ihr Betrieb, wenn er das System entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt. Zeichnet das System Gespräche auf, klären Sie vorher die Einwilligung, denn wer das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar.

Gibt es Förderung für KI im Handwerk?

Ja (Stand: Oktober 2026): Das BAFA bezuschusst eine Einzelberatung durch registrierte Berater je nach Region mit 50 oder 80 Prozent von höchstens 3.500 Euro, für Anträge bis 31.12.2026 und erst ab dem Informationsschreiben der Leitstelle. Der Digitalbonus.Bayern gilt für kleine gewerbliche Betriebe mit Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigten und mit höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Er zahlt bis zu 50 Prozent, für Handwerkersoftware im Standard bis 7.500 Euro, nur für noch nicht begonnene Maßnahmen. Handwerkskammern und Fachverbände beraten ihre Mitglieder laut ZDH unentgeltlich.

Dürfen Handwerker Kundendaten in ein KI-Tool eingeben?

Nur mit einer Rechtsgrundlage und nur, soweit die Daten für den Zweck nötig sind. Der ZDH rät, auf personenbezogene Daten in KI-Tools möglichst zu verzichten oder sie vorher zu pseudonymisieren. Verarbeitet ein KI-Dienst die Daten in Ihrem Auftrag, gilt Artikel 28 DSGVO. Grundlage ist in der Regel ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.

Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den Stand vom 20.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn spätestens am 04.01.2027 erneut.

Quellen

Alle Quellen haben wir am angegebenen Tag aufgerufen.

  1. ZDH: Interview „KI in der Ausbildung eröffnet Chancen für Azubis im Handwerk“ mit ZDH-Präsident Jörg Dittrich (04.09.2025), Antworten 1 bis 3 Abgerufen am 20.10.2026
  2. ZDH: KI im Handwerk (Bereich Europapolitik), Abschnitt „KI-Anwendungsbereiche im Handwerk“ Abgerufen am 20.10.2026
  3. ZDH: Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (Projektseite) Abgerufen am 20.10.2026
  4. ZDH: Praxisleitfaden „KI sicher und transparent einsetzen“, Abschnitte „Zentrale Transparenzpflichten“ und „Typische Anwendungsfälle und ihre Einordnung“ Abgerufen am 20.10.2026
  5. ZDH: Praxis Recht „Datenschutz bei künstlicher Intelligenz“ (09.12.2025), Abschnitte „Wann ist Datenschutz beim Einsatz von KI zu beachten?“ und „Checkliste Handwerksbetriebe“ Abgerufen am 20.10.2026
  6. ZDH: Praxis Recht „Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet“ (19.02.2024), Abschnitt „Referenzfotos mit Personenbezug“ Abgerufen am 20.10.2026
  7. ZDH: Informations- und Beratungsnetzwerk, Abschnitt „Beratungen für eine Vielzahl von Fragestellungen“ Abgerufen am 20.10.2026
  8. ZDH: Leitstelle für freiberufliche Beratung Abgerufen am 20.10.2026
  9. ZDH, Beirat Unternehmensführung im Handwerk: Best Practice KI (Beispiele zu Dachvermessung per Drohne und Übersetzung für Fachkräfte) Abgerufen am 20.10.2026
  10. Handwerkskammer Dortmund: Presseinformation 31/2025 „HANDWERK goes KI“ (05.06.2025), S. 1 Abgerufen am 20.10.2026
  11. Handwerkskammer Dortmund: Presseinformation 24/2026 „Die Zukunft beginnt jetzt – nutzen Sie sie!“ (08.07.2026), S. 2 Abgerufen am 20.10.2026
  12. Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk: Künstliche Intelligenz im Handwerk, Abschnitte „Anwendungsfälle“ und „Level 1 bis 3“ Abgerufen am 20.10.2026
  13. Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk: Vermessung, Abschnitt „Digitales Aufmaß und 3D-Scan“ Abgerufen am 20.10.2026
  14. Mittelstand-Digital Zentrum Bau: KI-Readiness im Bauwesen (Stand Oktober 2025), S. 5, 6, 8, 22 und 24 Abgerufen am 20.10.2026
  15. KIDiHa (Künstliche Intelligenz und Digital-Offensive für das Handwerk in NRW): Das Projekt KIDiHa Abgerufen am 20.10.2026
  16. KIDiHa: Anwendungsbeispiel „Mit Sprache und KI zum fertigen Angebot“ Abgerufen am 20.10.2026
  17. KIDiHa: Anwendungsbeispiel „Datenanalyse und Routenplanung mit KI“ Abgerufen am 20.10.2026
  18. KIDiHa: Anwendungsbeispiel „Auf dem Weg zum virtuellen Meister“ Abgerufen am 20.10.2026
  19. Bundesanzeiger: Förderbekanntmachung Mittelstand-Digital (BAnz AT 22.12.2025 B2), Nr. 1, 2.2.2, 2.3 und 3.1.1 Abgerufen am 20.10.2026
  20. Mittelstand-Digital: Nahtloser Übergang – Neues Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren startet ab 1. Januar 2027 (Beitrag vom 19.10.2026), Einleitung und Infokasten „Weitere neue Mittelstand-Digital Zentren in Planung“ Abgerufen am 20.10.2026
  21. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 3, 4 und 60, Art. 50 Abs. 1, 4 und 5, Anhang III Nr. 4 – Amt für Veröffentlichungen der EU, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024 Abgerufen am 20.10.2026
  22. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Erwägungsgrund 40, Art. 1 Nr. 5 (neuer Art. 4) und Nr. 40 (Art. 113 Abs. 3), Art. 4 – Amt für Veröffentlichungen der EU, ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026 Abgerufen am 20.10.2026
  23. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 13 Abs. 1 und Art. 28 – Amt für Veröffentlichungen der EU Abgerufen am 20.10.2026
  24. Strafgesetzbuch (StGB), § 201 Abs. 1 Nr. 1 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Abgerufen am 20.10.2026
  25. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 1 Abs. 1 – Errichtung von Betriebsräten Abgerufen am 20.10.2026
  26. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 6 – Mitbestimmungsrechte Abgerufen am 20.10.2026
  27. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 90 Abs. 1 Nr. 3 – Unterrichtungs- und Beratungsrechte Abgerufen am 20.10.2026
  28. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.2024 – 1 ABR 16/23, Rn. 25 Abgerufen am 20.10.2026
  29. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 11 – Ausschreibung Abgerufen am 20.10.2026
  30. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Abs. 1 Satz 3 (elektronische Rechnung) Abgerufen am 20.10.2026
  31. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 – Irreführende geschäftliche Handlungen Abgerufen am 20.10.2026
  32. BAFA: Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU vom 14.12.2022 in der Fassung vom 12.12.2024, Nr. 2.2, 4.1.1, 4.2.1, 5.2, 7.2.1, 7.2.2, 8 und Anlage (Leitstellen) Abgerufen am 20.10.2026
  33. Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm (Antragsberechtigung, Förderbereiche, nicht förderfähige Kosten, Standard und Plus) Abgerufen am 20.10.2026
  34. Digitalbonus.Bayern: Antragstellung (Hinweis zum monatlichen Kontingent, Stand 20.10.2026) Abgerufen am 20.10.2026
  35. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Beratungen für den Mittelstand (Programmseite, Abschnitt Handwerksbetriebe) Abgerufen am 20.10.2026
  36. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: VwV Beratungen (Fassung ab 01.01.2025), Nr. 4.1.2, 7.2.2, 7.3, 8 und 13 Abgerufen am 20.10.2026
  37. ISB Rheinland-Pfalz: Betriebsberatungsprogramm (158) Abgerufen am 20.10.2026

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